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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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König Heinrich schenkt dem Adligen Otto [I.] von Grandson aus königlicher Freigebigkeit, die sich gegenüber Wohlverdienten gerne als großzügig erweist, 1 500 Mark gängigen und reinen Silbers; denn er denkt an die großen, wohlgefälligen und willkommenen Dienste, die Otto der königlichen Majestät bislang erwies, unablässig erweist und zukünftig noch erweisen kann und hält es für seine Pflicht, solche Dienste angemessen zu vergelten. Er verpfändet Otto und dessen Erben bzw. dem- oder denjenigen, durch die Otto sich hier vertreten läßt, zur größeren Sicherheit seiner Schenkung feierlich und unwiderruflich aus sicherem Wissen die königliche Burg und Stadt (opidum) Laupen in der Lausanner Diözese mit allen Einkünften, Erträgen, Diensten, Ländereien, Besitzungen, Häusern, Lehen, Afterlehen, mit Gebiet und Bezirk sowie ihren übrigen Gütern, Rechten, Gerichten, Zubehörden und mit allem, was angrenzt oder abhängig ist, wie auch immer es heißen mag. Er soll sie so lange vollständig und in Frieden besitzen, bis ihm oder der Person seiner Wahl durch Heinrich oder seine Nachfolger im Römischen Reich die vorgenannte Summe vollständig ausbezahlt ist. Damit ihm Otto angesichts der noch reicheren königlichen Gnade umso lieber dient, soll nichts von den zwischenzeitlich aus der genannten Burg und durch sie erwirtschafteten Erträgen und Gewinnen auf die Summe der 1 500 Mark angerechnet werden. – Universis sacri Romani imperii fidelibus [...]. Oculi presidentis in solio subditorum status et merita.

Originaldatierung:
datum Columbaria, XVIIO kln. Octobr.

Überlieferung/Literatur

*Original (Pergament, leicht beschädigtes Königssiegel an Königssiegel an gelb-roter gedrehter Seidenschnur) Bern, StaatsA, Fach Laupen 1310 , Sept. 15, mit jüngeren Rückschriften.

Drucke: Solothurnisches Wochenblatt für 1829, S. 103f. [Nr. 1]; Winkelmann, Acta Imperii 2, S. 241f. Nr. 380 nach Abschrift von Philipp Jaffé aus dem Original; Fontes rerum Bernensium 4 S. 431f. Nr. 402 aus dem Original.

Deutsche Übersetzung: Walther, Geschichte des Bernerischen Stadtrechts 1 (1794), Beylagen S. 63 Nr. 8.

Regesten: Böhmer, Heinrich VII., Nr. 315; Rochholz, Homberger Gaugrafen (1885) Nr. 165 irrig zum 5. September = ders., Homberger Gaugrafen (1886) Nr. 165.

Kommentar

Noch unter dem 8. Mai 1309 hatte König Heinrich den Bürgern seiner Stadt Laupen nach dem Vorbild König Rudolfs I. die Rechte und Freiheiten der Berner verliehen; oben Nr. 138. – Ottos I. von Grandson gleichnamiger Neffe war als Bischof von Basel einer der Gesandten König Heinrichs an den päpstlichen Hof in Avignon gewesen, die im Juli 1309 Clemens V. Heinrichs Wahldekret überbracht und um einen Termin für die Kaiserkrönung nachgesucht hatten; oben Nrn. 170, 232–237 und 239f. sowie Michel Parisse und Markus Ries in: Gatz/Brodkorb, Bischöfe 1198 bis 1448 (2001) S. 61f. Der Bischof starb auf dieser Gesandschaftsreise zwischen dem 26. und dem 30. Juli 1309 in Sorgues bei Avignon; oben Nrn. 170 und 240 mit Kommentar. – In die Irre führt die suggestive Gleichsetzung des nunmehrigen Pfandherren von Laupen mit dem »Minnesänger[...] Otto von Grandson« aus ungefähr der Mitte des 14. Jh.s im Handbuch hist. Stätten »Schweiz und Liechtenstein« (1996) S. 781 Sp. 1 [Index] zu ebd. S. 333 und S. 136 [Zitat]; hierzu MGG2, Pers. 11 (2004) S. 743 Sp. 1. Vielmehr handelt es sich um den ca. 1238 geborenen Otto I. aus der vornehmlich im Waadtland begüterten hochadligen Familie Grandson, der gegen 1247 an den englischen Königshof kam, wo er den fast gleichaltrigen Thronfolger Eduard I. kennenlernte, für den er, insbesondere nach Teilnahme an dessen Kreuzzug, »treu als kgl. Ritter [...] und Ratgeber sowie eifrig als Gesandter« wirkte; Michael C. Prestwich in: Lex. des MA 4 (1989) Sp. 1652. Vermutlich hatte König Heinrich bereits in seiner Jugend Otto I. am französischen Königshof und bei Clemens’ V. Krönung in Lyon kennen- und sein diplomatisches Geschick schätzengelernt. Nach Eduards I. Tod 1307 war er in sein Stammland zurückgekehrt, aber auch am unfernen päpstlichen Hof als Dauergesandter Eduards II. tätig; inzwischen bediente sich auch König Heinrich Ottos als Unterhändler in seinen Verhandlungen mit Clemens V. zur Vorbereitung des Italienzuges; oben Nr. 486. Das dürfte zu den Diensten gehört haben, die in vorliegender Verleihung angesprochen werden; zudem plante der damals schon hochbetagte Otto möglicherweise, Heinrich nach Italien zu begleiten, ja, eine dritte Kreuzfahrt zu unternehmen, woran ihn dann jedoch Alter und Krankheit hinderten; vgl. Clifford, Knight of Great Renown (1961) S. 11f., S. 224 und S. 235–238 und Bernard Andenmatten, Art. »von Grandson« und »Otto I. von Grandson, « in: HLS 5 (2006) S. 600 Sp. 1f. und S. 601 Sp. 1f. mit Tyerman, England and the Crusades (1988) S. 238. – Nach Waldner in: du Prel, Reichsland Elsass-Lothringen 3 (1901–1903) S. 184 Sp. 1 war für Colmar die dortige Johanniterkomturei des 13. Jh. von »Rudolf von Habsburg bis auf Ferdinand I. das Absteigequartier« der römisch-deutschen Herrscher; für König Heinrich hat sich kein entsprechender Hinweis ergeben. – Die bei Böhmer a.a.O. unter Nr. 316 zum 15. September 1310 verzeichnete Marktprivilegierung für Hagenau wird unten unter Nr. 664 als fehldatierte und unvollständige Übersetzung gewertet.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 656, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d74fcb95-d09b-45e1-8557-5cfb3731d514
(Abgerufen am 29.03.2024).