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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 32

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Kg.F. wirft den Mgff. Johann und Albrecht von Brandenburg sowie den Landrichtern, Rechtsprechern und den Landschreibern des Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg vor, ungeachtet seiner Inhibition1 weiter gegen Kapitel, Stadt und die vier Munitäten zu Bamberg entgegen ihrer durch röm. Kgg. und K. erworbenen Freiheiten und Rechte, die auch er, Kg.F. ihnen bestätigt habe,2 vorzugehen und weiter gegen sie gerichtet zu haben. Außerdem habe Mgf. Albrecht ohne sein (Kg.F.) Wissen etliche Urteile und Briefe, davon sy als vor stat an uns gedingt und geappelliert hand, von seinem Hofgericht bestätigen lassen. Kapitel, Stadt und Munitäten hätten ihn nun als röm. Kg. um Hilfe angerufen, damit sie und ihre leut und gut in ihrem Recht nicht mehr beschwert und behindert würden. Da er diese Appellation angenommen habe und er insbesondere nicht zulassen könne, dass jemand heimlich Briefe erwerbe3 und zudem sein Inhibitionsgebot trotz seines ausgegangenen kgl. Briefes4 missachte, befiehlt er den Mgff. Johann und Albrecht sowie Landrichtern, Rechtsprechern und Landschreibern des Landgerichts Nürnberg, umgehend alle Urteile gegen Kapitel, Stadt und Munitäten zu Bamberg über deren Leute und Güter zu vernichten, die nach seiner Inhibition noch ausgegangen wären. Er erklärt bei Nichtbefolgung dieses Gebots bis zum rechtlichen Austrag des Falls die Kraftlosigkeit aller urteil, acht und process und hebt zudem alle Urteile auf, die Mgf. Albrecht vor seinem Hofgericht erlangt hat, und gebietet die Beachtung seiner Anweisungen.

Originaldatierung:
An sant Bartholomeus abent (A); An sand Bartholomeeus abent (B).
Kanzleivermerke:
KVr: D.m.d.r. (A und B).

Überlieferung/Literatur

Zwei Orgg. im StA Bamberg: A (Sign. A 91 L. 450 n. 871), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 13 rücks. aufgedrückt an Ps. – B (Sign. A 91 L. 450 n. 872), Perg., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Zwei Abschriften im StadtA Bamberg (Sign. A 21, 23.08. 1443 A und B), Pap. (15. Jh.5 und 19. Jh.).

Reg.: Regg.F.III. H. 14 n. 186 (nach Repertorialeintrag).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 14.
  2. 2Siehe n. 12.
  3. 3Wohl die ohne kgl. Wissen vom Hofgericht erworbenen.
  4. 4Siehe n. 14.
  5. 5Unter dem Text: Ab originali kollationate Michael de Pfullendorff. Zu diesem s. Luger, Humanismus S. 38–44.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 32 n. 18, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d73fb8f9-6c38-4a64-9de6-1bd1c70c3a83
(Abgerufen am 28.03.2024).