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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Nikolaus I. bestätigt Bischof Hatto (von Verdun) den Besitz des (Klosters) Tholey, erklärt die einstige Veräußerung an Adelhelm unter König (Lothar I.) bei Androhung des Anathems für ungültig, ermahnt Hatto außerdem im Zusammenhang mit dem Ehestreit König Lothars (II.), in den er wie Thietgaud (von Trier), Adventius (von Metz) und Arnulf (von Toul) verwickelt war, er solle in die Gefolgschaft des Papstes zurückkehren.

Originaldatierung:
(... datum Luduici imperatoris anno VI, indict. XIII per manum Leonis scriniarii Romanae ecclesiae ...).
Incipit:
(Quoniam omnium ecclesiarum Dei solicitudinem ...)
Empfänger:
Bischof Hatto (von Verdun)

Überlieferung/Literatur

Erw.: Laurentius von Lüttich, Gesta episcoporum Virdunensium (MG SS X 490); vgl. Brower-Masen, Metropolis eccl. Trevericae II 530.

Reg.: JE *2856; Sauerland, Brief des Papstes Nikolaus 254f.; MG Epist. VI 809.

Lit.: Parisot, Lorraine 254 Anm. 2 und 713 Anm. 5; Voigt, Karolingische Klosterpolitik 22 Anm. 1; Hübinger, Beziehung Kirche Verdun 19f.

Kommentar

Laurentius von Lüttich berichtet nur über die Auseinandersetzungen um Tholey und nennt anschließend knapp eine epistola des Papstes. Hingegen findet sich bei Brower-Masen der Hinweis auf die Einsichtnahme in ein rescriptum Nikolaus’ I. mit einer kurzen Inhaltsangabe beider im Brief angesprochenen Angelegenheiten. Aus den handschriftlichen Vorlagen (Trier Stadtbibl. 1364 und bes. 1365, 109, 50) des Werkes von Brower-Masen hat Sauerland weiterhin den in der Druckfassung fehlenden Nachweis von Incipit und Datierung ermitteln können (vgl. auch NA 19/1894 712 n. 244). Das auf dieser Basis bei Sauerland gegebene Regest hat Hübinger mit der Notiz des Laurentius’ in Einklang zu bringen versucht und dabei teilweise korrigiert. Der Brief selbst ist heute nicht mehr vorhanden vgl. bereits Calmet, Histoire de Lorraine I 638. Die Veräußerung an Adelhelm wird bei Laurentius einem König Karl zugeschrieben, womit aber wohl Lothar I. gemeint ist, vgl. Hübinger. Zur Kenntnis Browers-Masens von einer Sammlung von Nikolaus-Briefen zum Ehestreit vgl. Dümmler in MG Epist. VI 207 sowie Staubach, Herrscherbild 154-161. Zur Auseinandersetzung um die Frühgeschichte Tholeys und insbesondere die Frage, ob von einer Mönchs- oder Kanonikergemeinschaft auszugehen sei, vgl. zusammenfassend Felten, Bedeutung der „Benediktiner" 51-55. Der in der Datierung genannte Leo ist wohl mit dem auch sonst unter Nikolaus belegten Amtsträger Leo (vgl. Santifaller, Elenco 53f. ohne Beleg aus vorliegendem Stück) zu identifizieren. Die Datierung erlaubt eine genauere Eingrenzung als noch bei Sauerland auf 865 vorgeschlagen, denn das wohl für XVI als VI verschriebene Kaiserjahr Ludwigs II. sowie die 13. Indiktion fallen nur für die Zeit von April bis Ende August 865 zusammen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 761, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d71c5f1f-94ce-4ba5-94c6-f4cf8339c7ad
(Abgerufen am 20.04.2024).