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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34

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K.F. gebietet aus ksl. Machtvollkommenheit Bf. Johann von Basel1, von seinem auf dessen Vorbringen ergangenen Befehl2 an die Stadt Neuenburg (am Rhein) keinen Gebrauch zu machen, dem zufolge er (K.F.) der Stadt untersagt hat, den Bf. an der Nutzung der Hölzer, Felder, Weiden, zewnen, werden, Äcker und matten, die zu den Dörfern Schliengen und Steinenstadt gehören, welche der Bf. als Teil der Regalien von K. und Reich zu Lehen trägt, zu behindern sowie im Rhein zwischen den genannten Dörfern Gold zu suchen. Der Befehl wurde auf Bitte der Stadt aufgehoben,3 da die Neuenburger ihm durch Vorlage ihrer Freiheiten und Privilegien glaubhaft darlegen konnten, dass sie diese Güter schon lange, bevor die beiden Dörfer an das Hochstift Basel gekommen seien, durch seine Vorfahren im Reich zum Schutz vor dem Rhein4 besessen hätten und darin auch von ihm (K.F.) in seiner Königszeit bestätigt worden seien. Er gebietet Bf. Johann daher, die Neuenburger in der Nutzung der genannten Güter gemäß ihren Freiheiten und ihrem alten Besitzrecht nicht zu behindern, sollte dieser aber darauf Rechte geltend machen, sei er (K.F.) gegenüber den Neuenburgern zu recht mechtig und willig, ihm diese auf dessen gepurlich Erfordern furderlich einzuräumen.

Originaldatierung:
Am achtundczwanczigisten tag des monats marcii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit rücks. aufgedr. S. – Kop.: Inseriert im Notariatsinstrument des öff. Notars Johannes Lingk von München, Kler. des Bistums Freising, über die Appellation Bf. Johanns von Basel an K.F. von 1477 Mai 17 im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1477 III 28), Perg., Notarssignet.5

Anmerkungen

  1. 1Johann von Venningen (Bf. 1458–1478), s. zu ihm Helvetia Sacra I/1 S. 197f.; Gatz, Bischöfe 2 S. 723; Hirsch, Hof, bes. S. 36–41.
  2. 2Siehe n. 64.
  3. 3Siehe n. 65.
  4. 4Die Stadt erlitt immer wieder schwere Hochwasserschäden, s. Merk, Oberrheinische Stadtrechte II/3 S. XVII; Speck/Treffeisen, Neuenburg am Rhein S. 33; ausführlich Huggle, Neuenburg 2 S. 211–214.
  5. 5Das Notariatsinstrument wurde im Schloss Pruntrut, Diöz. Besançon, vor den Zeugen Antonius von Regisheim, Domherr zu Basel, und Antonius Retzinger, Prokurator des Erzpriesterhofs zu Basel, ausgestellt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 34 n. 66, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d699290f-e604-451d-9a2b-fff8d2664a89
(Abgerufen am 29.03.2024).