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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Böhmer, Regesta archiepiscoporum Maguntinensium 1 (742?-1160)

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Papst Zacharias spricht gegen eine reihe angesehener männer seine freude über ihre treue und verehrung gegen die katholische kirche aus und ermahnt sie, die gebote des Herrn zu befolgen und die Priester zu ehren. Er ermahnt sie, in ihre kirchen keine Priester aufzunehmen, die nicht von ihrem Bischof geweiht oder empfohlen sind. Die Äbte und äbtissinnen der klöster, mögen sie von den Stiftern derselben ernannt oder von der congregation erwählt sein, sollen stets von dem zuständigen Bischof geweiht werden. Die zehnten und die kirchengelder sollen nach den bestimmungen der väter vertheilt werden. Die Priester und diaconen sollen erst nach sorgfältiger erforschung ihres herkommens und ihrer bekehrung von dem Bischof geweiht werden. Eingeborne oder sclaven sollen niemals die Priesterliche würde erhalten oder einer kirche vorgesetzt werden. Jaffé, Mon. Mog. 195, nr. 68.
[Nummer im Druck: 72]

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1 [n. 73], in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d4ccd35c-39fe-4cee-95bf-4476071aaa32
(Abgerufen am 29.03.2024).

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