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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. weist Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck an, ihre gewöhnliche Stadtsteuer an seiner statt dem Gf. von Württemberg auszuhändigen, und quittiert ihnen zugleich die Zahlung, sobald diese erfolgt ist.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in einem abschriftlich vorliegenden Brief1 von Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck an den Syndikus Simon Batz vom 24. März 1463 im AHL Lübeck (Sign. ASA, Interna, Privilegien n. 25157), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

In dem besagten Brief berichtet der Lübecker Rat, dass der Nürnberger Bürger Reimer Muntzer für Lübeck die Steuer dem Gf. von Württemberg in Nürnberg entrichtet habe. Da die ksl. Quittung jedoch nicht mit dem üblichen Majestätssiegel, sondern nur mit dem middelsten Siegel versehen sei, habe man Muntzer das Geld vorerst nicht erstatten wollen. Batz solle sich am ksl. Hof daher um das Majestätssiegel bemühen. Die Steuer war die im Jahre 1462 fällige, für die der Lübecker Bürger Klaus Muntzer schließlich vom Lübecker Rat das Geld erhielt und diesem am 13. Januar 1464 für sich und seinen Bruder Reimer quittierte, s. UB Lübeck 10 n. 432. Bei dem Gf. von Württemberg handelte es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Ulrich V., dem K.F. am 21. Juni 1462 auch die Stadtsteuer von Frankfurt am Main angewiesen hatte, um als ksl. Hauptmann im Reichskrieg gegen die Wittelsbacher (s. n. 142) Söldner zu finanzieren, s. Regg.F.III. H. 23 n. 514 und die dortigen Angaben. Siehe n. 145 und n. 168.

Anmerkungen

  1. 1Gedruckt im UB Lübeck 10 n. 303.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 149, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d4be2952-b66e-48d3-981b-898a76486e80
(Abgerufen am 28.03.2024).