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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34

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K.F. ermahnt Jörg von Silberberg, seinen Diener Peter Knauer, Lehrer geistlicher Rechte und Propst zu Gurnitz, und Jörg Skodel, Pfleger von Weißenfels, dass er im Streit zwischen Bf. Philipp von Bamberg1 und dem ksl. Rat Christoph Ungnad2 um Gründe und Gemarkungen oberhalb von Villach gegenüber dem Bleiberg, weswegen sie vor ihm in verhör und recht steen,3 auf Bitte der Streitparteien, eine beschaw zu halten und kuntschafft nemen zelassen, dieweil die weter teg sein, dies mehrmals angeordnet hat, aber nichts geschehen sei. Er befiehlt ihnen daher, den Parteien einen Tag zu setzen und sie oder ihre Anwälte, auch die lewt, brief, kuntschafft und was sonst in der Sache beigebracht wird, hinsichtlich der von den Parteien vorgebrachten artigkl und frag anzuhören sowie, falls notwendig und gefordert, eine Begehung vor Ort vorzunehmen und ihm (K.F.) darüber schriftlich unter ihren Siegeln zu berichten.

Originaldatierung:
An suntag unserr lieben Frawen tag assumpcionis.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1479 VIII 15), Pap., rotes S. 21 (tlw. abgefallen) rücks. aufgedr. unter (abgelöster) Papieroblate.4

Anmerkungen

  1. 1Philipp von Henneberg (Bf. 1475–1487), s. zu ihm Gatz, Bischöfe 2 S. 282f.
  2. 2Siehe zu ihm Heinig, Friedrich III./1 S. 179f.
  3. 3Strittig war das Gebiet zwischen dem Ursprung des Nötschbachs und dem Lerchbach auf der Villacher Alpe. Gegen die bischöflichen Ansprüche argumentierte Christoph Ungnad in seiner Stellungnahme (s. Anm. 3) mit der Zugehörigkeit des Gebiets zur Herrschaft (Wasser-)Leonburg und führte als Beweisstück u.a. eine ksl. Lehensurkunde für seinen Bruder Georg († 1468) an.
  4. 4Beiliegend zahlreiche Schriftstücke zur Streitsache (foliiert, beginnend mit der ksl. Urkunde, insgesamt 18 fol.), darunter Christoph Ungnads Bevollmächtigung seiner Anwälte von 1479 September 7 (fol. 2rv), die Stellungnahmen (Artikel) beider Parteien (jene Ungnads mit umfangreicher Zeugenliste, fol. 9–12), die Fragen beider Parteien zu den Artikeln der Gegenpartei und für die Zeugenbefragung sowie der Bericht der Kommissare über die Begehung am 13. September 1479. Weiters ist im HHStA Wien ein Notariatsinstrument von 1479 September 13 über die Aussage des Anwalts Christoph Ungnads am Tag der Anhörung überliefert (Sign. AUR 1479 IX 13).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 34 n. 308, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d4ac9f87-fb92-4562-9a32-653984b0240a
(Abgerufen am 19.04.2024).