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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. beauftragt alle Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Prioren, Archidiakone, Dekane, Priester und Prälaten (archiepiscopis, episcopis ... abbatibus, prioribus, archidiaconis, decanis, presbiteris et ... prelatis), gegen jene vorzugehen, die trotz des dem Abt und den Brüdern von Auberive (D. Langres) und allen anderen Zisterziensern gewährten Privilegs der Zehntbefreiung des Eigenbaus von ihnen Zehnte fordern, indem sie unter falscher Auslegung behaupten, unter de laboribus sei de novalibus zu verstehen, obgleich die bekanntermaßen rechtmäßige Interpretation sich auf das mit eigener Hand bewirtschaftete kultivierte Land wie auf das der Kultur erst zugeführte Land beziehe; der Papst trägt ihnen auf, dafür zu sorgen, daß niemand vom Abt und den Brüdern von den in Eigenbau bewirtschafteten Gütern und vom Tierfutter Zehnte fordert, denn wenn er de novalibus gemeint hätte, würde er dies statt de laboribus geschrieben haben; der Papst befiehlt, im Falle des Zuwiderhandelns Laien mit der Exkommunikation, Geistliche mit der Suspension unter Ausschluß der Appellation zu bestrafen und bei Gewaltanwendung die feierliche Exkommunikation zu verkünden, bis die Täter sich mit Briefen ihres Diözesanbischofs dem Papst präsentieren.

Incipit:
Audivimus et audientes mirati sumus

Überlieferung/Literatur

Kopie 13./14. Jh., Chamarandes-Choignes, Arch. dép. Haute-Marne, 1 H 3 fol. 223' (Cart. von Auberive, Stein, Bibliographie Nr. 249).

Reg.: Chauvin, Papauté S. 350 Nr. 9.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. Pélicier/Berland/Gandilhon, Archives de la Marne 1,1 S. 1f. – Anfragen im Départementalarchiv in Chamarandes-Choignes nach einer Kopie der ungedruckten Urk. waren erfolglos, so daß das Reg. lediglich auf den dürftigen Angaben bei Chauvin, wo als Datum (1186) März 27 genannt wird, und der Annahme beruht, es habe sich um das gängige Zisterzienserprivileg gehandelt, vgl. etwa Reg. 449. Das Privileg Urbans III. für Auberive von 1186 März 26 (Reg. 98) legt die Datierung zu 1186 nahe.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 666, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d4870bd9-41fe-4604-a070-8b522f5e2140
(Abgerufen am 28.03.2024).