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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Im Auftrag (Papst) Nikolaus’ (I.) übermittelt Erzbischof Remigius von Lyon das Schreiben n. 791 an Erzbischof Hinkmar von Reims sowie weitere Einladungsbriefe für die Synodalversammlung von Soissons an verschiedene Empfänger, darunter an den Erzbischof Herard von Tours (n. 792).

Empfänger:
Erzbischof Remigius von Lyon

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 791; n. 792.

Reg.: –.

Lit.: Lot, Année 409 (ND 431).

Kommentar

Die Aufgabe des Remigius ist nur aus den genannten Erwähnungen bekannt, vielleicht transportierte er auch n. 789, n. 793 und n. 794. In den beiden weitgehend identischen Schreiben teilt Nikolaus mit, Remigius angewiesen zu haben, zunächst Hinkmar aufzusuchen und diesem die päpstlichen Anordnungen bezüglich der Ebo-Kleriker auszuhändigen. Zum Fall der Ebo-Kleriker um Wulfad insgesamt vgl. n. 806. Falls Hinkmar sich nicht in der Lage sehe, den päpstlichen Wünschen nach einer Restitution Wulfads selbst zu entsprechen und den Fall vor ein Konzil in Soissons tragen wolle, solle Remigius die entsprechenden Einladungschreiben an die jeweiligen Adressaten überbringen. Als Teilnehmer der geplanten Synode hatte der Papst in n. 791 neben Hinkmar und Remigius außerdem Wenilo von Rouen und Ado von Vienne nebst ihrer Suffragane (vgl. n. 789, n. 793) sowie die betroffenen Ebo-Kleriker (vgl. n. 790) benannt. Zudem sind Schreiben mit entsprechendem Inhalt an Herard von Tours (n. 792) und König Karl den Kahlen (n. 794) überliefert. Zu datieren ist ein erster Teil der Gesandtschaft nach der Ausstellung der übermittelten Briefe am 3. April 866 und vor der Antwort Karls des Kahlen n. 796. Da Karl von Nikolaus offensichtlich aufgefordert wurde, auf Hinkmar im Sinne der päpstlichen Wünsche einzuwirken und ihn zur Restitution der Kleriker zu bewegen (vgl. n. 801), ist anzunehmen, daß Karl den Brief n. 794 erhielt, bevor die offizielle Einladung zur Behandlung der Wulfadfrage auf der Synode von Soisson erging. Die Papstschreiben für die Angehörigen des westfränkischen Klerus übermittelte Remigius eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt, als Karls Bemühungen, bei Hinkmar eine gütliche Regelung des Falls außerhalb eines Konzils zu erreichen, gescheitert waren. Wie Karls Brief n. 801 zeigt, war dies spätestens im Juli 866 der Fall; möglicherweise hatte aber bereits Karls Bote Erich in Rom das mittlerweile notwendig gewordene Zusammentreten einer Synode im Fall Wulfads und seiner Mitkleriker gemeldet (vgl. n. 796). Die Zustellung der Einladungsschreiben an die potentiellen Konzilsteilnehmer durch Remigius wäre in diesem Fall entsprechend früher anzunehmen. Haller, Nikolaus 114 nahm Erich als Überbringer der päpstlichen Schreiben an; diese Sicht ist jedoch aus chronologischen Gründen problematisch, übermittelte Erich bei seinem Aufenthalt in Rom doch bereits die Antwort Karls des Kahlen auf das an ihn gerichtete Schreiben Nikolaus’ I. (vgl. n. 796).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 795, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d47c1b6f-6019-484e-a3ce-653ed3ba35c4
(Abgerufen am 20.04.2024).