RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 12 - Die Zeit Wenzels (1388-1392)

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[N.N. an N.N (Lieben herren)]: Nachdem der Absender [Diener des Ebf.] bereits sechs Briefe an den Adressaten [Hzg. Friedrich von Bayern] geschrieben hat, um ihm mitzuteilen, wie er sich im Sinn des Adressaten bei Kapitel, Rittern, Knechten, Land und Städten eingesetzt (geworben haben), doch von diesen - möglicherweise aus Verunsicherung über ihren Herrn (daz sie verirrt waren von irs herren wegen), den Ebf. [Pilgrim II.] von Salzburg, - nie eine Antwort erhalten hat, teil er, der Absender, nun mit, was ihm als Antwort bezüglich der Verhandlungen mitgeteilt wurde (Nu wollen wir euch nun die rehten mer schreiben, vnd wie vns geantwrt ist):

Der Ebf. hat seine Freilassung selbst ausgehandelt (sich selb hat daruzz geeidingt), und zwar gegen Zahlung von 60.000 Gulden, gegen die Bezahlung einer Beratungsgebühr (Ratschatz) von 2.000 Gulden an Bořivoj von Svinaře, 2.000 Gulden an [Hans] von Abensberg und 1.200 an den von Waldeck sowie gegen die Aufkündigung des Bündnisses mit den Städten.

Jetzt kam der Ebf. nach Mühldorf, schickte nach seinen Räten und verlangte auch nach ihm, dem unwilligen Absender. Denn der Ebf. hätte es gern gesehen, wenn er, der Absender, ihn und das Land ausgesöhnt hätte (daz wir in vnd daz lant mit einander verriht heten), nachdem das über seine Abmachungen [mit Hzg. Friedrich von Bayern bezüglich seiner Freilassung] informierte Land ihn nicht einlassen wollte. Er, der Absender, kam dann nach nochmaliger Aufforderung des Ebf. diesem zusammen mit dem Kapitel, den Rittern und Knechten nach dem drei Meilen vor Salzburg gelegenen Laufen entgegen. Doch letztere hielten ihm, dem Ebf., vor, Absprachen betreffs der Salzburger Kirche getroffen zu haben, zu denen er nicht befugt gewesen sei (Er hat dem Goczhaws Verteidingt, daz im niht fuglichen wer), und wollten dies nicht hinnehmen, es sei denn, er würde ihnen schwören, die Angelegenheit entsprechend ihrem Rat zu verhandeln (wolten in niht erlassen, Er swur dann hinter sie die sach zeuerhandel nach irem Rat). Er erklärte sich dazu bereit, ausgenommen den Kg. und das Bündnis mit den Städten, das seine Ehre berührte. Das Kapitel, die Ritter und Knechte sicherten ihm die Erhaltung seiner Ehre zu, schlossen mit dem Ebf. Frieden, leisteten gegenseitig Eide (wrden do gut frnt, und swurn an ein ander) und ritten, von viel Volk begrüßt, in Salzburg ein. Der Ebf. wollte nur den Propst und ihn, den Absender, an seiner Seite haben. Danach bat er, der Absender, den Ebf. um eine Aussprache, um ihm, dem Adressaten, davon Kenntnis zu geben (Alspald wir do sassen, do baten wir den herren, daz er vns verhrt, vnd vns trstlich antwrt, daz wir euch daz verknden mhten). Am nächsten Morgen schickte [Textabbruch].

Überlieferung/Literatur

Ü: B StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 137 (Kopialb., E. 14. Jh.) Bl. 26v-27r.

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 12 n. 15, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d47bda40-2791-4795-8157-a98d8d2782d7
(Abgerufen am 25.04.2024).

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