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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

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Kg. Ruprecht bekundet: Zwischen Burkhard, Gf. von Lützelstein und Dompropst von Straßburg, einerseits und Gf. Johann von Leiningen und zu Rixingen andererseits herrschte wegen der Gfs. Lützelstein Streit, weswegen er sie zuvor geschlichtet und hierüber seine Briefe, versehen mit seinem und der beiden Gff. Siegel, ausgestellt hat [denen auch ihre Freunde zustimmten1. Große Textverluste durch Feuchtigkeit.]

Wegen eines Artikels ihres Streites, den er zuvor geschlichtet hat, entscheidet er hiermit folgendermaßen: [Jeder Teil soll Gülte und Schuld bezahlen, wie es zuvor entschieden wurde. Zur Einnahme und Verteilung sollen sie sich jeder einen Amtmann nehmen, der die Aufgaben verbindlich erfüllt. Es folgen weitere Bestimmungen über Zahlungsmodalitäten, Anteile an Zöllen und dergleichen. Der kgl. Landvogt im Elsaß Schwarz Reinhard von Sickingen soll den Parteien Tage setzten, um die Entscheidungen allesamt entsprechend dem Vergleich und dem Burgfrieden auszuführen]. [Textverlust, nach Reg. Pfgff. folgt die Siegelankündigung der Parteien und ihr Gelöbnis, die Vereinbarung zu halten und auszuführen.].

Originaldatierung:
Dat. heidelberg tertia feria infra octavas pasche, 1404, r.R. 4.

Überlieferung/Literatur

Ü: B GLA Karlsruhe 67/809 Bl. 78r.-79r. - Überschrift: Als mym heren einen artikkel derklarent hat der in grave Burgharts von lutzelstein und grave Johans von Lyningen vertrag stet.

R: Reg. Pfgff. 2 Nr. 3415.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist wohl die Vereinbarung von 1404 Jan. 18 zwischen Bf. Wilhelm von Straßburg, Burkhard von Lützelstein und Gf. Johann von Leiningen sowie dem Kg., der als Pfgf. Anteile an Burg Lützelstein hatte (vgl. Reg. Pfgff. 2 Nr. 3340). Burkhard war dortiger pfgf l. Lehnsmann, der Leininger wiederum war der Schwager Burkhards. Bf. Wilhelm beanspruchte die Lehnshoheit über Lützelstein, weshalb es zum Streit kam. Am gleichen Tag, an dem obiger Brief erging, schlossen der Kg., der Bf. und die beiden Gff. einen Burgfrieden wegen Lützelstein (vgl. Ü: A HStA München, Kurpfalz U 1354, alt: Pfalz-Zweibrücken Nr. 280).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 16 n. 22, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d47b11f9-1b15-476b-8698-120d23ba0c1f
(Abgerufen am 16.04.2024).

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