Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

Sie sehen den Datensatz 38 von insgesamt 489.

Ritter Hermann von Rodenstein an Herrn Reinhard und Jungherrn Johann von Hanau: Er schrieb ihnen mehrfach in der Angelegenheit, und auch die Freunde des Rats zu Frankfurt haben sie jüngst zu Frankfurt1um Hilfe ersucht wegen der Bede, die die von Niederdorfelden von den bei ihnen gelegenen Gütern der Bürger des Kg. zu Frankfurt forderten, wegen der Pferde und des Saatguts, die diesen entwendet und danach unwiederbringlich verkauft wurden2. Die Angeschriebenen wollten sich in der Sache kundig machen. Von denen von Frankfurt hat er am heutigen Tag erfahren, daß die von Niederdorfelden dem Henne Brun jetzt auch noch ein weiteres Pferd wegnahmen für die Atzung eines ihm vormals weggenommenen Pferdes.

Da die von Frankfurt, wie sie versichern, bisher noch nie eine derartige Bede gegeben haben und auch aufgrund ihrer Reichsfreiheiten nicht verpf lichtet sind zu geben, bittet er die Angeschriebenen, die von Niederdorfelden dem Kg. zuliebe anzuweisen, die Bedeforderung aufzugeben, den Bürgern des Kg. ihre Pferde und ihr Saatgut zurückzugeben und den Schaden zu erstatten3. Dies erwarten der Kg. und auch er seitens des Kg. zuversichtlich von ihnen, zumal die von Frankfurt den Standpunkt vertreten, daß dies billig sei aufgrund der schriftlichen Abmachung (verschribunge) zwischen der Stadt und der Herrschaft Hanau, die er selbst verlesen gehört hat. Er erbittet ihre schriftliche Antwort4.

Originaldatierung:
Geben des suntags vor nerei achillei et pancratii, 1404.

Überlieferung/Literatur

Ü: B ISG Frankfurt, Altbürgergüter Bd. I Regal 1062 (alt: Oglb 130 Tomus 1 actorum betr. die Alt Bürger Güter) Nr. 27.

Anmerkungen

  1. 1S. hierzu ISG Frankfurt, Altbürgergüter Bd. I Regal 1062.
  2. 2Zur Sache vgl. oben Nr. 9 Anm.
  3. 3Frankfurt schrieb sowohl an Hanau als auch Niederdorfelden am gleichen Tag im gleichen Sinn, wobei Dorfelden noch die Eintreibung der in den städtischen kgl. Freiheitsbriefen festgelegten Poen von 100 Pfd. Goldes angedroht wird (vgl. ISG Frankfurt, Altbürgergüter Bd. I Regal 1062 Nr. 14, 15).
  4. 4Falls diese erfolgte, ist sie nicht überliefert.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 16 n. 37, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d38379dd-9eb1-4d02-b934-76dcc33f7182
(Abgerufen am 28.03.2024).

Bestandsinformationen