Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

Sie sehen den Datensatz 341 von insgesamt 535.

Bischof [Embriko] von Augsburg (Augustensis) befindet sich im Gefolge König Heinrichs IV. vor der Burg Canossa [Prov. Reggio Emilia] zusammen mit anderen Exkommunizierten; nach dreitägigem Warten werden sie von Papst Gregor VII. in die Burg eingelassen; der König, Erzbischof [Liemar] von Bremen und die Bischöfe [Wernher] von Straßburg, [Burchard] von Lausanne, [Burchard] von Basel und [Eppo] von Naumburg werden vom Papst absolviert und wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen, während Bischof Embriko bei Nacht heimlich flieht, ohne mit dem Papst versöhnt zu sein. Der Erzbischof und die anderen Bischöfe werden vom Papst in Haft gehalten.

Überlieferung/Literatur

Bertholdi annales (11. Jh.) MG SS 5, 290; Langosch, Briefe Kaiser Heinrichs IV., 123-127. - Wentzcke 1, 286 Nr. 322, 323; May 86 Nr. 360.

Kommentar

Die Quellen über die Vorgänge in Canossa sind kritisch untersucht von Meyer v. Knonau, Jb. Heinrichs IV. u. Heinrichs V. 2, 894-903, vgl. auch 747-764 (der Überlieferung Bertholds wird erhebliche Bedeutung zugemessen); s. auch A. Overmann, Gräfin Mathilde vonTuscien (1895) 140 f. Allein Bertholds Annalen erwähnen das besondere Schicksal Embrikos von Augsburg. Ob dieser Teil des Werkes tatsächlich Berthold von Reichenau zuzuschreiben ist oder von einem anderen Verfasser, dem schwäbischen Annalisten, stammt, ist seit den Ausführungen von Meyer v. Knonau, a.a.O. 905 ff umstritten; Bericht über die Forschung (mit umfangreicher Literaturangabe) s. Wattenbach-Holtzmann 514-521, 156+ f; für den zweiten Teil der Annalen (1075-1082/83) dürfte Berthold als Autor gesichert sein, wie dies B. Schmeidler, Berthold als Verfasser der nach ihm benannten Annalen bis 1080 und das Verhältnis seiner Arbeit zur Chronik Bernolds, in: AUF 15 (1938) 231 f feststellte; vgl. auch Repertorium Fontium 2, 522 f; NDB 2, 165 f und LThK 22, 268 (hier bleibt die Entscheidung offen im Sinne der Forschung vor Schmeidler). Bemerkenswert ist, daß der gleichzeitige Bericht Gregors VII. an die Erzbischöfe und Bischöfe sowie die Fürsten im deutschen Reich über die Ereignisse in Canossa nur von wenigen Begleitern des Königs spricht (cum paucis advenit; MG EE sel. 2 I, 311-314 Nr. IV12) und nichts von der Aufnahme der Bischöfe weiß. Merkwürdigerweise schweigen auch die Augsburger Annalen dazu (vgl. Loewe, Ann. Aug. 60 f).

Lampert von Hersfeld (MG SS Schulausgabe 289 f) berichtet, daß eine Anzahl exkommunizierter Bischöfe und Laien allein nach Oberitalien gezogen sei und schon vor dem König in Canossa bei Gregor VII. Buße getan hätte; er erwähnt auch, daß der Papst ihnen kirchliche Zuchtmittel auferlegt hätte und sie zeitweilig einsperrte (vgl. dazu Meyer v. Knonau, a.a.O. 2, 756). Seine weitere Mitteilung, daß die Bischöfe und Laien die von den gregorianisch gesinnten Fürsten, damit sind Welf IV. von Baiern, Rudolf von Schwaben und Berthold von Kärnten gemeint, gesperrten Übergänge über die Ostalpen glücklich passiert hätten, wird ergänzt von dem Bericht über die Gefangennahme Bischof Ruperts von Bamberg durch Herzog Welf (vgl. Guttenberg 257 Nr. 503). Die Anwesenheit der Bischöfe zusammen mit Heinrich IV. erwähnt neben Berthold auch die Vita des Bischofs Anselm von Lucca (MG SS 12, 18); dieser Überlieferung ist gegenüber Lampert von Hersfeld zu trauen. - Die Datierung der Vorgänge muß von der Tagesangabe in der Niederschrift über den Eid Heinrichs IV. ausgehen (actum Canusie, 5. kal. februarii, indictione 15.; MG EE sel. 2 I, 315 Nr. IV 12a). Da die dreitägige Bußleistung mehrfach bezeugt ist, kommen die Tage vom 25. bis 28. Januar für den Aufenthalt des Königs in Canossa in Frage (Meyer v. Knonau, a.a.O. 2, 895 Anm. 2). Nachrichten über das Itinerar Embrikos vor und nach diesen Tagen fehlen. - S. Riezler, Geschichte des Fürstl. Hauses Fürstenberg und seiner Ahnen bis zum Jahre 1509 (1883) 23 stellte die Vermutung auf, daß im Text Bertholds eine Konjektur anzubringen sei, wonach die Bezeichnung „episcopus Augustensis“ in „episcopus Argentinus“ zu ändern sei, so daß sich die gesamte Erzählung nicht auf Embriko von Augsburg, sondern auf Wernher von Straßburg beziehe; Wernher habe von Gregor VII. die Absolution erhalten, sei dann aber der Inhaftierung entflohen. Wentzcke 1, 286 Nr. 323 übernimmt dies in bestimmterer Form und meint, daß die ganze Angelegenheit der Phantasie der Annalisten entsprungen sei. Weder die handschriftliche Überlieferung noch die mehrfach bezeugte eindeutige Stellungnahme Embrikos für König Heinrich IV. erlauben eine derartige Textänderung, wenngleich zuzugeben ist, daß die Mitteilung der Annalen Bertholds in den Einzelheiten schwer durchschaubar ist. - Zum Überblick über die umfangreiche Literatur zu den Vorgängen in Canossa vgl. Gebhardt-Grundmann 81, 259 ff; 91, 340 f; K. F. Morrison, Canossa, a Revision, in: Traditio 18 (New York 1962) 121-148; H. Kämpf (Hg.), Canossa als Wende (Wege der Forschung 12) 1963; L. L. Ghirardini, L’imperatore a Canossa (Pagine di storia medioevale 3) Parma 1965; Ders., Chi ha vinto a Canossa? (Bologna 1970); R. Schieffer, Von Mailand nach Canossa. Ein Beitrag zur Geschichte der christlichen Herrscherbuße von Theodosius d. Gr. bis zu Heinrich IV., in: DA 28 (1972) 359 ff; H. Beumann, Tribur, Rom und Canossa, in: Vorträge und Forschungen 17 (1973) 48 ff. Ferner NDB 8, 315-320; LThK 25, 180 f.

 

Nachtrag:

 

Über die Vorgänge in Canossa vgl. auch H. Zimmermann, Der Canossagang von 1077. Wirkungen und Wirklichkeit (Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Abhandlungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Klasse, 1975 Nr. 5) 31 (über die Örtlichkeit), 139-152 (über die Quellen), 153 ff (über die Datierung), 99-104 (Bibliographie); auf Embriko von Augsburg geht Zimmermann nicht ein. - Vgl. GP 6, 65 Nr. 99.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 200f.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 335, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d19747e0-785f-4cd7-80b3-2c97ed5a3e68
(Abgerufen am 23.04.2024).

Bestandsinformationen