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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Erzbischof Method von Mähren kommt mit dem Gefolgsmann Semisisnus des Grafen Sventopluk (von Mähren) zu Papst Johannes (VIII. nach Rom), überbringt einen Brief des Grafen sowie weitere mündliche Mitteilungen, wird vom Papst hinsichtlich seiner Missionstätigkeit ermahnt und erhält ein päpstliches Antwortschreiben zur Übermittlung an Sventopluk (vgl. n. 630).

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 630; n. 673.

Reg.: Bohemia-Moravia Pont. 22 n. *27.

Lit.: Ginzel, Slawenapostel 71-84, 111; Dümmler, Ostfränk. Reich III2 193-195; Lapôtre, Jean VIII 123 (ND189), 125f. (ND 191f.); Grivec, Lehrer der Slaven 112-116, 121f.; Havlík, Relationship 108; Bosl, Großmährisches Reich 28; Lacko, Cyril and Methodius 184; Lohrmann, Register Johannes 110; Dvorník, Byzantine Missions 165-167; Lacko, Great Moravia 64; Havlík, Roman Privilege 29f.; Vavrínek, Hist. Bedeutung 256; Havlík, King Sventopluk 170f.

Kommentar

Die Romreise des Method geht nur aus den beiden Papstbriefen hervor. In n. 630 berichtet Johannes VIII. dem mährischen Grafen Sventopluk von der Ankunft Methods und des nicht näher bekannten Semisisnus. Im späteren Brief an Method (n. 673) erinnert der Papst den Erzbischof an seine Ermahnungen beim Rombesuch Methods. Aus n. 630 geht außerdem hervor, daß auch der Bischofskandidat Wiching von Neutra von Sventopluk nach Rom geschickt worden war, damit Johannes VIII. ihn zum Bischof weihen könne, vgl. n. 626. Bereits ein Jahr zuvor hatte Johannes Method gebeten, nach Rom zu kommen, um ihn bezüglich seiner Missionstätigkeit zu belehren, vgl. n. 539 und n. 540. Dabei ging es wohl vor allem um die Frage, ob Method die Messe in slawischer Sprache lesen dürfte. Hadrian II. hatte dies möglicherweise erlaubt (vgl. JE 2924), Johannes VIII. jedoch zweimal verboten (vgl. n. 73 und n. 540). Offenbar kam es beim Rombesuch Methods zu einer Einigung, da der Papst dem Erzbischof und allen slawischen Klerikern, wie er im Schreiben an Sventopluk berichtet, Messe und Gebete in slawischer Sprache nicht nur erlaubte, sondern vielmehr gebot, vgl. n. 630. Zur Titulatur Methods als archiepiscopus sanctę ecclesię Marabensis vgl. n. 630. Zu datieren ist die Ankunft Methods in Rom wohl kurz vor dem päpstlichen Schreiben an Sventopluk (n. 630), seine Abreise zurück nach Mähren wird bald nach der Abfassung dieses Briefes erfolgt sein, da der Papst schon im März 881 auf ein Schreiben Methods mit der Berichterstattung, wie es ihm nach seiner Rückkehr in Mähren ergangen sei, antwortete. Aus diesen Überlegungen ergibt sich der obige Datierungsvorschlag.

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 624, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d072297d-6899-44d7-a232-50739218fbaf
(Abgerufen am 29.03.2024).