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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 14 - Die Zeit Wenzels (1397-1400)

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Kg. Wenzel bekundet: Angesichts der unverrückbaren Treue und nützlichen Dienste von Bürgermeister, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Worms erteilt er diesen hiermit wohlbedacht, mit gutem Rat der Reichsfürsten, Edlen und Getreuen, in rechter Weise und unwiderruflich kraft kgl. Gewalt folgende besondere Gnade: Sie dürfen zur Verbesserung der Stadtbefestigung den Bach Pfrimm sowie andere Gewässer und Bäche, die in die Pfrimm einlaufen, in die Stadt und an die Stadt leiten und darauf nach Nutzen und Bedarf der Stadt bauen und Befestigungen errichten.

Er verbietet deshalb allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff., Freien, Herren, Dienstleuten, Rittern, Knechten, Gemeinschaften der Städte, Märkte und Dörfer sowie allen anderen Reichsgetreuen hiermit strengstens, diese in irgendeiner Weise daran zu behindern.

Originaldatierung:
Geben zu Prage, 1397, des mitwochen vor dem obristen tage, r.B. 34, r.R. 21.
Pön:
schwere Ungnade von Kg. und Reich sowie eine Strafe von 100 Mk. Gold, hälftig an die kgl. Kammer und hälftig an die Bürger der Stadt Worms zu zahlen. Über ein etwaiges Vergehen wird er selber richten oder jemanden beauftragen, dies zu tun (und wollen ouch uber soliche frevel und pene selber oder wem wir das bevelhen an unser stat zu tun ernstlichen richten).
Kanzleivermerke:
a.r. des Bořivoj von Svinaře / Franz [von Gewic], Domherr zu Prag.

Überlieferung/Literatur

Ü: A StadtA Worms, Urk. I Nr. 298. – Perg. besch.; – MS an Perg.str. besch. – R: Petrus von Wischau.

B ebda., Eidbuch Nr. 23 Bl. 60.

D: Schannat, Hist. Worm. 2 S. 210 Nr. 237. – UB Worms 2 S. 674f. Nr. 1020.

Kommentar

Die Stadt Worms lag im späten Mittelalter mit dem Cyriacusstift in Neuhausen ständig in Fehde. 1386 war das Stift zerstört worden, 1388 begann der Kampf um das Wasser der Pfrimm, der bis in die Anfangsjahre des 16. Jh. mit mehr oder minder großer Intensität geführt wurde. Die Wormser hatten mit einer großen Anzahl Arbeiter in 16 Wochen den Bachlauf Richtung Worms geändert und ein Wehr errichtet, um die Stadt in einen besseren Verteidigungsstand setzen zu können. Das Stift, für das der Bach die Lebensader schlechthin darstellte, erklagte 1390 vor dem Landfrieden, daß die Stadt das Wehr wieder entfernen müsse. Die Stadt negierte den Spruch. Das Stift ließ im Folgejahr ein Weistum über seine Rechte an der Pfrimm aufnehmen. Die Zeugen bestätigten seinen Besitz an dem umstrittenen Bachabschnitt (UB Worms 2 S. 625ff. Nr. 957). Beide Parteien wandten sich nun an den Kg., der 1391 Juli 18 das Weistum zugunsten des Stifts bestätigte, Worms befahl, das Wehr zu beseitigen und verbot, ein anderes Wehr an diesem Bach zum Schaden des St. Cyriacusstifts anzulegen (ebda., S. 629f. Nr. 961). Die Stadt Worms hatte sich nicht abgefunden und versuchte, über obige Verbriefung des Kg. die Auseinandersetzung doch noch zu ihren Gunsten zu wenden. Kg. Wenzel sah sich aufgrund der Proteste der Geistlichkeit ein Jahr später gezwungen, seine Erlaubnis, die im Widerspruch zu seinem früheren Mandat stand, zu widerrufen (vgl. unten Nr. 130). – Zu den Vorgängen ausführlich: Boos, Geschichte 2 S. 220– 226. – Philipp Walter Fabry: Das St. Cyriacusstift zu Neuhausen bei Worms. Worms 1958. (= Der Wormsgau, Beiheft 17) S. 165ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 14 n. 1, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ce161f58-5d82-4356-b17b-f7125e154868
(Abgerufen am 25.04.2024).

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