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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. ernennt den Dr. utr. iur. Johann Osthusen mit Rat der Fürsten, Gff. und Freiherren de certa n(ost)ra sciencia ymo motu p(ro)prio aus ksl. Machtvollkommenheit zum lateranensischen Hofpfalzgrafen und überträgt ihm alle dem Amt eigenen Rechte und Privilegien, wie sie die anderen Hofpfalzgrafen nach Gewohnheit oder Recht genießen. Er erlaubt ihm ex c(er)ta scie(n)cia aus ksl. Machtvollkommenheit, im gesamten Reich notarios publicos seu tabelliones et iudices ordinarios zu ernennen, zu investieren und ihnen an seiner statt den üblichen Eid abzunehmen sowie illegitime Kinder, die nicht von Fürsten, Gff. und Baronen abstammen, zu legitimieren. K.F. verleiht Johann, dessen leiblichem Bruder Lorenz und ihren ehelichen Leibeserben aus ksl. Machtvollkommenheit ex c(er)ta sc(ienc)ia das in der Mitte des Briefes farbig gemalte Wappen in Form eines schwarzen Schildes, in dem ein springender weißer Panther mit erhobenem Schwanz, mit einem von kleinen schwarzen, weißen und gelben Flecken bedeckten Fell, mit Krallen sowie zwei goldenen Hörnern auf dem Haupt abgebildet ist und auf dem sich ein mit einer schwarzen und blauen Helmdecke gezierter Helm befindet, auf dem ein Panther in den gleichen Farben wie in dem Schild sitzt. K.F. bestimmt aus ksl. Machtvollkommenheit, dass die Begünstigten dieses Wappen jederzeit in allen ehrenhaften oder ritterlichen Angelegenheiten in ioco q(uam) in serio, auch im Siegel allerorts gebrauchen dürfen, jedoch unbeschadet der Rechte Dritter an ihrem Wappen. K.F. befiehlt jedermann unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und inuria(m) passo(ru)m usibus zufallenden Strafe von 50 Mark Gold die Beachtung seiner Ernennung.

Originaldatierung:
Vigesimaquarta die mens(i)s dece(m)br(is) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit anh. S. – Kop.: Notariatsinstrument des Lübecker Kler. Johannes Hauerbeke vom 3. Mai 1474 im AHL Lübeck (Sign. ASA, Interna, Syndikat n. 20139, Bl. 77), Perg., mit Notarszeichen. – Inseriert in der Ernennungsurkunde Osthusens für den Halberstädter Kler. Henning Osterrod zum Notar vom 22. November 14891 im LA Schleswig (Sign. Abt. 268 n. 1420), Perg.

Druck: UB Lübeck Bistum 3 n. 1857.

Kommentar

Johann Osthusen weilte im Dezember 1470 am Kaiserhof in Graz und bewirkte dort neben der Ausstellung dieses Palatinatsbriefes auch den Widerruf der Ladung Lübecks vor das Kammergericht (n. 190) und die Befreiung der Stadt von auswärtigen Gerichten (n. 193), s. zur Person Osthusens und dessen Wirken Neumann, Johannes Osthusen, hier bes. S. 37f. sowie S. 58; Bruns, Lübecker Syndiker S. 95f.; Wiegand, Arnoldus Sommernat S. 55–57.

Anmerkungen

  1. 1Gedruckt im UB Lübeck Bistum 3 n. 2002.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 192, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ce12c932-86ff-4b99-8585-b8930884091f
(Abgerufen am 19.04.2024).