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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. teilt dem edlen Ulrich von Rosenberg, der ihm geschrieben und dabei die Befürchtung geäußert hat, dass S. ihm zürnt,1 mit (dáváme věděti), dass er keinerlei Groll gegen ihn hegt. Es ist ihm allerdings berichtet worden, dass Ulrich angeblich einen auf ein Jahr befristeten Waffenstillstand mit den Feinden [i. e. den Hussiten] abgeschlossen hat (že by do roka s nepřáteli příměřie jměl a že by to mezi tobú a jimi již bylo dokonáno). Bis er dies überprüft hatte (a chtiece to úplně zvěděti a najisto přijíti), hat S. die Breslauer Angelegenheit [d. h. die Auszahlung einer Geldsumme an Ulrich]2, in der Ulrich seinen [Boten] Mrakeš [von Radimovice] gesendet hat (oč jsi byl Mrakssye svého poslal), vorübergehend einstellen lassen (byli sme zatiem to v Wratislawi stawili). S. verweist darauf, dass er und Ulrich sich bei ihrem letzten Abschied einig geworden sind, dass Ulrich ohne S.s Wissen keinen Waffenstillstand mit den Feinden eingehen soll. S. freut sich zu hören, dass Ulrich es immer noch so hält und auch künftig so halten will. Deswegen hat S. [die Auszahlung] wieder bewilligt, [so]dass Mrakeš jetzt wieder mit Herrn Janek3 deswegen [nach Breslau] reiten kann (a pak sme to zasě propustili, že Mrakess se panem Jankem po to zasě má jieti).

Des Weiteren reagiert S. auf den Bericht Ulrichs, dass die Prager immer noch nach einer Anhörung streben und in dieser Sache Ulrich kontaktiert haben, und beantwortet Ulrichs Frage, wie er sich dazu stellen und was er den Pragern sagen soll. Er, S. hat sich darüber mit seinem Rat beraten und ist zu dem Schluss gekommen, dass eine Entscheidung über eine Anhörung nicht ihm, sondern nur dem Papst [Martin V.] zustehe. Falls aber die Prager zu einer freundschaftlichen Anhörung bereit sind, wie S. sie ihnen unterhalb von Blindenburg (pod Vissehradem) angeboten hat, dann sollen sie zu ihm oder zu seinem [Schwieger-]Sohn Albrecht [V.], Herzog von Österreich und Markgraf von Mähren (s osvieceným Albrechtem kniežetem rakuskim a markrabí morawskim, synem našim milým), nach Wien (v Wiedny) oder nach Korneuburg (do Kornnewmburka) fahren, wozu er ihnen Geleitbriefe ausstellen wird. Dort sollen die Magister beider Seiten ihren Streit freundschaftlich vorlegen und S. [bzw. Albrecht], oder wer auch immer dort sein wird, soll als Schiedsrichter fungieren. Falls aber die Prager nur eine Anhörung zu ihren Bedingungen wollen, dann ist er, S. bereit, in dieser Sache dem Papst zu schreiben, damit dieser den Pragern in Wien eine Anhörung gewährt.

Schließlich teilt S. Ulrich mit, dass jüngst einige Briefe abgefangen wurden, deren Abschriften er Ulrich schickt. Er tut dies deswegen, weil [sich aus diesen Briefen ergibt, dass Wilhelm] Kostka [von Postupice] einen Geleitbrief für Verhandlungen in Brünn bekommen hat,4 bei welchen er über die [oben genannte] Sache [i. e. über die Anhörung] verhandeln soll. Falls diese Verhandlungen irgendeinen Ertrag bringen sollten, würde S. die damit verbundene Ehre lieber Ulrich gönnen, als jedem anderen und besonders einem solch unwürdigen Menschen (tak lechkým lidem) [wie Wilhelm Kostka].

Originaldatierung:
w pondyeli przed swatu Barboru, XXXIX – XVI – 6
Kanzleivermerke:
KVr: Ad mandatum domini regis Michael prepositus Boleslaviensis. – KVv: Ohne RV. – Adresse verso: Nobili Vlrico de Rozemberg fideli nostro dilecto.

Überlieferung/Literatur

Orig. Pap. tsch. litterae clausae mit Fragmenten eines verso aufgedrückten roten Verschlusssiegels (Posse 13/4; die Hälfte des Siegels ist noch auf dem Papier aufgedrückt und mit der halben Papieroblate bedeckt, die andere Hälfte der Papieroblate samt Spuren des Siegels liegt bei), in SOA Třeboň, Bestand Historica Třeboň, Sign. 269 (A). ‒ Kop. tsch.: einfache Abschrift aus dem 19. Jh. in ANM Praha, Bestand Palacký František, Inv. Nr. 306, Kart. 8, sub dato (B).

Ed.: I, S. 24, Nr. 25; LOR I, S. 77–78, Nr. 115.

Reg.: Palacky, Urkundliche Beiträge, I, S. 415, Nr. 365 (dt.); RI XI, Nr. 6464.

Lit.: Palacký, Geschichte von Böhmen, III/2, S. 399–400; ders., Dějiny národu českého, III/2, S. 25–26; Tomek, Dějepis, IV, S. 341–342; Schmidt, Südböhmen, S. 241; Šmahel, Husitská revoluce, III, S. 173; ders., Hussitische Revolution, II, S. 1371; Kavka, Poslední Lucemburk, S. 128; Coufal, Polemika, S. 198–199.

Anmerkungen

  1. 1Laut Rynešová (LOR I, S. 77, Anm. 3) handelt es sich um einen Brief Ulrichs an S., der nur als undatiertes Konzept überliefert ist. Rynešová datiert diesen unter Berufung auf S.s diesbezügliche Antwort vom 28. Oktober 1425 (siehe Reg. Nr. 108) auf Oktober 1425. In seinem Schreiben vom 28. Oktober verspricht S. ausdrücklich, Ulrich später eine ausführlichere Antwort zu schicken. Es scheint allerdings, dass S.s Brief vom 3. Dezember die Reaktion auf einen weiteren, verlorenen Brief Ulrichs darstellt, da das erwähnte erhaltene Konzept nicht alle Punkte enthält, auf die S. am 3. Dezember eingeht (vor allem nicht die Bemühungen der Prager um eine Anhörung).
  2. 2Siehe den Brief Ulrichs an S., der nur als undatiertes Konzept überliefert ist und höchstwahrscheinlich in den Oktober 1425 datiert werden kann (LOR I, S. 77, Anm. 3), sowie das oben rekonstruierte Dep., Reg. Nr. 103.
  3. 3Es dürfte sich um Janek von Chotěmice und Wlaschim, S.s Hauptmann in Schweidnitz, handeln.
  4. 4Aus dem Text geht nicht hervor, von wem Kostka den Geleitbrief bekommen hat.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 109, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/cc75cbba-6f0f-427c-b200-d95edc3b2500
(Abgerufen am 20.04.2024).