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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. teilt den Einwohnern und Untertanen Dithmarschens mit, dass er ihr von K. und Reich zu Lehen gehendes Land dem Hzm. Holstein inkoporiert und mit diesem Kg. Christian (I.) von Dänemark belehnt habe.1 Er befiehlt ihnen aus ksl. Machtvollkommenheit und unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und Kg. Christian zufallenden Strafe von 1.000 Mark Gold, diesem als Hz. von Holstein und ihrem Landesherrn den üblichen Lehnseid zu leisten, gehorsam zu sein und ohne Weigerung alles das zu tun, was getreue Untertanen ihrem rechten natürlichen Herrn schuldig und pflichtig seien. Andernfalls wolle er mit den genannten Strafen und mit anderen Mitteln gegen sie vorgehen, wie es sich gegen Ungehorsame gegenüber K. und Reich und Verächter ksl. Gebote gebührt.

Originaldatierung:
An dem dretzehenden dach des monades ffebruarii (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch mit aufgedrücktem S. – Kop.: Zusammen mit n. 264 inseriert in einer von Busso (VII.) von Alvensleben und Bürgermeistern und Ratmannen der Stadt Lübeck ausgestellten Urkunde vom 6. Oktober 14742 sowie gleichzeitigem Notariatsinstrument des öff. Notars Enwald Souenbroder, Kler. der Bremer Diözese, im LA Schleswig (Sign. Urk. Abt. 8 n. 49), Perg., wachsfarbenes S Bussos in wachsfarbener Schüssel an Ps.; wachsfarbenes Sekret der Stadt Lübeck an Ss. – Beglaubigte Abschrift des öff. Notars Enwald Souenbroder im AHL Lübeck (Sign., ASA, Externa, Deutsche Territorien n. 4480, Bl. 21), Pap. (15. Jh.).

Druck: Höfler, Urkundliche Beiträge Brandenburg S. 78f. n. 63; Dahlmann, Geschichte von Dänemark 3 S. 387–392; UB Lübeck Bistum 3 S. 445–446 n. 1893 (2).

Reg.: Waitz, Urkunden und Actenstücke 1 S. 23; Taxregister n. 3906.

Kommentar

In einem Schreiben vom 20. Februar 1474 bat Christian I. Kf. Albrecht von Brandenburg, für die Ausstellung des vorliegenden Gebotsbriefes sowie der Mandate an Busso von Alvensleben und die Stadt Lübeck (n. 264f.) zu sorgen, s. Höfler, Urkundliche Beiträge Brandenburg S. 80–82 n. 65f. Diese Mandate werden auch zusammen mit zwölf weiteren Urkundenentwürfen auf zwei Merkzetteln aufgeführt, mit denen Christian I. dem Kf. seine Wünsche an die ksl. Kanzlei mitteilte, s. ebd. S. 99–101 n. 87f. sowie zu den im Februar in Rothenburg zwischen K.F. und Christian I. geführten Verhandlungen und den in diesem Zusammenhang ausgestellten ksl. Urkunden Höfler, Versuch S. 291–293; Minutoli, Friedrich I. S. 10–13; Niitemaa, Kaiser und die Nordische Union S. 271–277; Sauer, Hansestädte und Landesfürsten S. 42–44; Heinig, Friedrich III. S. 1309f. Von den erbetenen Urkunden sind zehn auf den 13. und 14. Februar 1474 rückdatiert ausgestellt (n. 248–257) und zusammen mit den auf den 23. März 1474 datierten Mandaten an Busso von Alvensleben und Lübeck unter dem 13. März 1474 im Taxregister verbucht worden, wobei Albrecht dafür dem Kanzler Eb. Adolf II. von Mainz einen Schuldbrief über 1.000 fl. rh. zurückgab, die er diesem geliehen hatte, s. Taxregister n. 3896–3907 sowie Niitemaa, Kaiser und die Nordische Union S. 286f. Von den verbleibenden Urkunden ist die erbetene Regalienverleihung für Bf. Albrecht von Lübeck am 30. Juni 1474 erfolgt, s. n. 296, während sich Ausfertigungen der beiden an Hz. Erich II. von Pommern-Wolgast bzw. an die Stände dieses Herzogtums gerichteten ksl. Mandate, in denen es um die Rückgabe von Schätzen und Briefen an Dänemark ging, die der damalige Kg. Erich VII. einst nach Pommern verbringen ließ, weder durch das Taxregister noch bisher durch eine andere Überlieferung nachweisen lassen. Siehe n. 226 und n. 264.

Anmerkungen

  1. 1Der Lehnsbrief (n. 257) trägt allerdings das Datum des folgenden Tages; er wurde wie andere Urkunden für Christian I. zurückdatiert, s. die Angaben unten.
  2. 2Darin wird die Zustellung des Briefes an die Dithmarscher geschildert.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 248, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/cbf648d0-7152-44d9-9581-756e416607c0
(Abgerufen am 18.04.2024).