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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Böhmer, Regesta archiepiscoporum Maguntinensium 1 (742?-1160)

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Papst Zacharias meldet ihm, dass er durch den Bischof Burchard seinen brief erhalten und aus demselben ersehen habe, welchen kampf er bei der verkündigung des evangeliums Christi führen müsse. (Per quorum scriptum tenorem agnovimus, magnum habere certamen et sudoriose elaborare fraternitatem tuam in praedicatione evangelii Christi dei nostri et exortatione sanctae catholicae et orthodoxae recte fidei, quam etc.) Er bitte daher gott, dass er ihn gesund und kräftig erhalte, um sein werk zur vollendung führen zu können. Dann beantwortet er die an ihn gestellten fragen über die taufe unter anrufung der heil. dreifaltigkeit, über irrlehrer und betrüger unter Bischöfen und Priestern, welche er durch eine synode von Priestern seiner provinz zur busse bringen zu lassen räth; die rechtgläubigen cleriker aber soll er stärken, damit sie gegen alle widersacher beistand leisten. Den Priester Samson, welcher über die taufe irrlehren verbreite, möge er aus der Priesterlichen gemeinschaft ausstossen. Seinem buche über die einheit der katholischen kirche spendet er grosses lob. Einen Priester zu den concilien in Franken und Gallien zu schicken, wie er verlangt habe, sei bei seinen lebzeiten nicht nöthig. Ueber das von Bonifatius und den Bischöfen Frankens ausgestellte rechtgläubige bekenntniss spricht er seine freude aus. Den Priester Vigilius, welcher ihn (Bonifatius) bei dem Herzog Otilo von Baiern verleumde und ein bisthum durch lügen zu erlangen strebe, möge er aus der kirche stossen. In bezug auf Cöln hatte Bonifatius dem Papst geschrieben, dass die Franken ihr wort nicht gehalten. Er war desshalb nach Mainz übergesiedelt, (quod jam olim de Agrippina civitate scripsisti, quod Franci non perseveraverunt in verbo, quod promiserunt, et nunc moratur tua fraternitas in civitate Magontia). Auf die bitte des Bonifatius, dass der Papst ihm einen nachfolger auf dem Mainzer stuhl ernennen möge und dass er selbst nur abgeordneter des apostolischen stuhles bleiben wolle, antwortet er ihm, dass er den Mainzer stuhl nicht verlassen solle (.. sedem, quam obtines, sanctae Mogontinae aecclesiae nequaquam relinquas); finde er aber einen mann, der die sorge für die seelen übernehmen könne, so möge er ihn an seiner statt zum Bischof weihen.

Originaldatierung:
D. kal. Maii, imp. Constantino a. 29, p. cons. eius a. 7, ind. 1.

Überlieferung/Literatur

Jaffé, Reg. Pont., nr. 1754 u. Jaffé, Mon. Mog., 184, nr. 66. ‒ Vgl. Hahn, Qui hierarchiae status fuerit 13, 38; Hefele-Hergenröther, Conc. G. III, 524; AlberdingkThijm, Karl d. Gr. 100; Dünzelmann, Concilien, 25 flgde.; Oelsner, König Pippin,, 30, 31, 33, 176; Dünzelmann, Z. Anord. d. Bonif. Briefe in: Forschungen z. d. G. XIII, 19, 21.
[Nummer im Druck: 70]

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1 [n. 71], in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c9af1f88-4666-496e-8709-5d12de2364fd
(Abgerufen am 18.04.2024).

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