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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. verbietet Hz. Johann (IV.) von (Sachsen-) Lauenburg, die Titel, Würden und Wappen des Hzm. Sachsen einschließlich des Erzmarschallamtes sowie der Gft. Brehna und der Pfalz zu Sachsen zu gebrauchen, da diese nach dem Tod Kf. Friedrichs (II.) von Sachsen an dessen Sohn Kf. Ernst gelangt seien.

Originaldatierung:
Am montage nach St. Bartholomaei des heyl. zwölffbotten tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im LA Schleswig (Sign. Abt. 210 n. 185), Pap. (17. Jh.).

Reg.: Taxregister n. 904; ein ausführliches Regest auf der Grundlage des Org. bieten die Regg.F.III. H. 11 n. 407.

Kommentar

Da in vorliegender Ausfertigung Ernst nur als Kf. ohne die Angabe seiner Herrschaften bezeichnet wird, musste offenbar auf dessen Intervention die Urkunde unter dem Datum des 30. November (n. 203) neu ausgestellt werden. Gleiches traf ebenfalls auf die an 15 verschiedene Adressaten gerichteten Mandate vom 26. August zu, denen jeweils eine Abschrift des ksl. Schreibens an den Lauenburger beigelegt werden sollte.1 Aus diesem Grund wurden diese 16 Urkunden nicht ausgeliefert und liegen heute im HStA Dresden.2 Siehe n. 203.

Anmerkungen

  1. 1Siehe Taxregister n. 905.
  2. 2Siehe Regg.F.III. H. 11 n. 407422 und die dortige Einleitung S. 19 sowie zum Sachverhalt Holtz, Goldene Bulle S. 1060f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 199, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c95b71a5-210e-4455-a348-c0f4d6370b8d
(Abgerufen am 19.04.2024).