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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Papst C[alixtus II.] fordert Erzbischof K[onrad] von Salzburg auf, den Überbringer, Priester A., der von Bischof [Hermann] von Augsburg (Augustensi episcopo) die Weihe erhalten hat, nachdem dieser mit Papst Paschalis II. auf dem Konvent von Placentia (in conventu celebrato Placentiae) versöhnt war, im priesterlichen Amt anzuerkennen. - Datum Laterani 8. kal. februarii.

Überlieferung/Literatur

Codex Udalrici; Eccard, Corp. hist. 2,337 Nr. 323; Jaffe, Bibl. rer. Germ. 5,388 Nr. 215. - GP 1,20 Nr. 51; 2I,40 Nr. 41.

Kommentar

Zur Überlieferung im Codex Udalrici vgl. Nr. 318; Pivec, in: MIÖG 48, 373. Da durch Nr. 446 die volle Aussöhnung Hermanns mit der Kurie feststeht, ist das Schreiben vorher anzunehmen, wie sich aus der Formulierung ergibt, wo Hermann nur als „Augustensis episcopus“, nicht aber wie sonst zu erwarten wäre, als „dilectus frater“ bezeichnet ist. Für Calixtus II. ist der Aufenthalt im Lateran im Januar für die Jahre 1121 (JL 1, 799 Nr. 6891) und 1123 (ebd. 808 Nr. 7006 f) belegt (vgl. dazu auch Meyer v. Knonau, Jb. Heinrichs IV. u. Heinrichs V. 7,182 und 197). Da seit den Abmachungen von Worms (s. Nr. 441) im September 1122 das Verhältnis zwischen Calixtus und Hermann, dem Anhänger Heinrichs V., entspannt war, ist hier 1123 als Jahresdatum angenommen. - Schwierigkeiten bereitet die Erklärung des erwähnten Konzils von Placentiae; möglicherweise ist damit der Aufenthalt Paschalis II. in Piadena [ital. Provinz Cremona] gemeint, der urkundlich zu 1106 November 15 gesichert ist (JL 1, 727 Nr. 6100; Löwenfeld, in: NA 6, 594). Eine Synode von Piacenza, wie man nach der sprachlichen Überlieferung vermuten sollte, ist für Paschalis II. nicht nachweisbar. In Frage kämen dafür nur die Jahre 1106 oder 1107, weil sich der Papst allein um diese Zeit in Oberitalien aufhielt. Allenfalls könnte auch eine Verwechslung mit der Synode von Guastalla vorliegen (s. Nr. 388); dies meint wenig überzeugend Schumann, Legaten 180. Er möchte das unter 1106 November 22 (s. Nr. 389) erwähnte Schreiben mit der Vorlage zu dem Calixtus-Brief in Verbindung bringen.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 263f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 445, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c91266a1-95f4-41cb-8e3e-8640668a57a3
(Abgerufen am 19.04.2024).

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