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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. befiehlt Bf. Arnold von Lübeck, entsprechend dem Urteil des ksl. Kammergerichts2 von Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck einen Eid gegenüber Michael Mort abzunehmen, letzterem dabei den Termin der Eidesleistung mitzuteilen, damit dieser persönlich anwesend oder durch einen Bevollmächtigten vertreten sein könne, und Mort, seiner Begleitung oder dessen Bevollmächtigten in seinem und des Reiches Namen sicheres Geleit zu gewähren.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in dem abschriftlich vorliegenden Antwortbrief3 Bf. Arnolds von Lübeck vom 30. August 1457.

Kommentar

Siehe n. 137.

Anmerkungen

  1. 1Das Datum ergibt sich aus der im Brief Bf. Arnolds erwähnten Präsentation der ksl. Kommission durch Eckhard Westrans, den Anwalt Morts, am 1. Juli 1457.
  2. 2Siehe n. 92.
  3. 3Siehe die Angaben ebd.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 93, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c8d334ba-f979-49c2-821e-b8c0faaf952a
(Abgerufen am 24.04.2024).