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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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König Salomo (III.) von der Bretagne und dessen Frau Gyembret erbitten in einem von einem Priester und weiteren Bretonen überbrachten Brief bei Papst Nikolaus (I.) das Pallium für (Erz)bischof Festinian von Dol.

Empfänger:
König Salomo (III.) von der Bretagne und dessen Frau Gyembret

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 770; n. 764; De dignitate Dolensis ecclesiae (Duine 47 [ND 33]). Reg.: –.

Lit.: Duchesne, Fastes II 271; Duine, Schisme breton 450; Pocquet du Haut-Jussé, Papes et Bretagne 14.

Kommentar

Das nur aus den angegebenen Erwähnungen bekannte königliche Schreiben, dessen Absendung Pocquet du Haut-Jussé noch auf den freundlichen Ton des inzwischen breiter datierten päpstlichen Briefes n. 566 zurückführte, ergibt sich – auch in seiner inhaltlichen Substanz – vor allem durch die päpstliche Antwort (n. 764), denn n. 770 erwähnt nur pauschal frühere Bemühungen Salomos um das Pallium für Festinian. Vermutlich hatte Bischof Festinian zuvor selbst um das Pallium gebeten, da der Papst in n. 764 auf seine (nicht erhaltene) frühere abschlägige Antwort (n. 495) verweist. Wegen dieses Mißerfolgs dürften anschließend der König und seine Frau von Festinian als Vermittler eingeschaltet worden sein. Die Schrift De dignitate behandelt den Brief Salomos zusammen mit n. 769 und erwähnt die päpstliche Kritik am fehlenden Siegel und den königlichen Boten. Beides wird auch in n. 764 getadelt: die Gesandten, weil sie die päpstliche Entscheidung nicht geduldig abgewartet hätten, die Übergabe eines offenen, unversiegelten Briefes (vgl. Bresslau, Urkundenlehre I 685f. Anm. 4), weil diese Art und Weise an der Echtheit zweifeln lasse. Als Grund für die Verleihung des Palliums wurde wohl zusätzlich die alte bretonische Hagiographie bezüglich des Gründers von Dol, des hl. Samson, bemüht, wie aus der Bezeichnung des Bischofs von Dol in n. 764 ersichtlich ist. Zum wohl unrealistischen Königstitel vgl. allgemein Brunner, Fränk. Fürstentitel 269. Zu datieren ist einige Monate bzw. Wochen vor der Antwort (n. 764) am 26. Mai 865.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 733, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c8713beb-9189-43c0-845b-aa19ab493354
(Abgerufen am 20.04.2024).