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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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König Salomo (III.) von der Bretagne erbittet erneut bei Papst Nikolaus (I.) das Pallium für (Erz)bischof Festinian von Dol.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 770; De dignitate Dolensis ecclesiae (Duine 47 [ND 33]).

Reg.: –.

Lit.: De la Borderie, Hist. Bretagne II 97; Duine, Schisme breton 451; Perels, Nikolaus 277 Anm. 2; Chédeville, Chrétienté 39.

Kommentar

Das in seinem Inhalt hauptsächlich aus n. 770 erschließbare königliche Schreiben kritisierte der Papst in seiner Antwort in formaler Hinsicht; Salomo hatte seinen eigenen dem päpstlichen Namen vorangestellt, und zudem war der Brief unversiegelt eingetroffen, vgl. Bresslau, Urkundenlehre I³ 685f. Diese beiden Kritikpunkte griff die spätere Schrift De dignitate als Begründung für die Nichtverleihung des Palliums durch Nikolaus I. auf. Aus dem Kontext von n. 770 läßt sich weiterhin indirekt folgern, daß Salomo wohl auf die Unabhängigkeit der Bretagne und auf den Verlust älterer Schriftstücke hingewiesen haben muß, vgl. Duine. Gleichzeitig dürfte er die früheren päpstlichen Schreiben wenig berücksichtigt haben, denn in der Antwort heißt es: ad scripta nostra auris, non cordis inclinastis intuitum. Vgl. allgemein zum unrealistischen Königstitel Salomos Brunner, Fränk. Fürstentitel 269. Datiert werden muß auf die Zeit vor der päpstlichen Antwort, n. 770.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 769, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c85220e3-084c-4f69-b937-d13cdf1bee9f
(Abgerufen am 29.03.2024).