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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 2

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Kg. S. verschreibt Kaspar Schlick, seinem Vizekanzler und Burggrafen zu Eger, auf Lebenszeit seine und des Reiches jährliche Reichssteuer der Stadt Rothenburg ob der Tauber.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einer höchstwahrscheinlich (durch Kaspar Schlick) gefälschten Urk. K. S.s vom 16. Oktober 1437, Prag (siehe Reg. Nr. 178), durch welche S. die frühere Aufhebung des hier rekonstruierten Dep.s widerrufen und die Stadtsteuer in Rothenburg ob der Tauber erneut an Kaspar Schlick verpfändet haben soll. Dass es eine echte Verpfändungsurk. S.s für Kaspar Schlick über die Reichssteuer in Rothenburg ob der Tauber tatsächlich gab, ergibt sich jedenfalls nicht nur aus der zitierten, stark verdächtigen Urk., sondern auch aus dem im Reichsregister erhaltenen, zweifellos echten Mandat S.s an den Rothenburger Stadtrat vom 6. November 1430, die Stadtsteuer an Kaspar abzuführen.2 Üblicherweise wurden die Verpfändungsurk. und das entsprechende Mandat parallel, am gleichen Tag oder im Abstand von wenigen Tagen ausgestellt, wobei die Verpfändungsurkk. häufiger überliefert sind. Dass in diesem Fall die Verpfändungsurk. fehlt, lässt sich durch deren bereits erwähnte angebliche Rückgabe an S. und die anschließende Kassation durch denselben erklären.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung.
  2. 2Siehe RI XI, Nr. 7927.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 2 n. 88, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c7fe746e-ed13-41e5-8f18-9f7697bf1321
(Abgerufen am 19.04.2024).