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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

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Es sei bekannt: Wegen der Streitigkeiten (spenne zweyunge und missehell) zwischen den Stiftsherrn des Hochstifts zu Worms und den Stiftsherrn zu Neuhausen einerseits und Konrad von Enzberg andererseits wegen des Zehnten zu Freinsheim wurde auf dem heutigen Tag zu Freinsheim zwischen ihnen verhandelt und folgende gütliche Vereinbarung getroffen (zuschent yne gerette wurden ist und sie gutlich geracht): Konrad von Enzberg soll die Stiftsherrn bei Ihrem Zehnten, Wein und Korn zu Freinsheim belassen. Glauben aber er und die Herren, von denen er das Lehen zu haben meint, daß es von ihnen gehe, so können er oder sie gemeinsam ihre Forderungen nach Recht verfolgen (darumbe zussprechen mit der rechten).

Bei dieser Beredung und Streitschlichtung waren die Ritter Ulrich Landschade, Bgf. zu Alzey, Hans von Helmstatt, Amtmann zu Lauterburg, und Hamann von Sikkingen, Viztum von Neustadt, seitens des Kg. anwesend und haben geschlichtet (by diser beredunge und gutliche rachtunge ist gewest von unsers herren des koniges wegen und habent das auch geredt).

Originaldatierung:
Geben off samstag noch unßers herren lichnams tag, 1404.

Überlieferung/Literatur

Ü: B StA Darmstadt, C 1 A Nr. 156 Bl. 166v.-167r.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 16 n. 47, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c76fd1a9-ca61-4975-91b3-705da34cf8c1
(Abgerufen am 25.04.2024).

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