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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,5

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Cölestin III. beauftragt Bischof Arditius von Modena (Mutinensi episcopo) mit der Untersuchung und Entscheidung des Streits zwischen der Äbtissin (Beatrix) von S. Tommaso und den Domkanonikern von Reggio nell’Emilia (sancti Thome de Regio abbatissam ... et Reginos canonicos) um zwei Teile der Oblationen bei Totenmessen und andere Streitpunkte.

Überlieferung/Literatur

Überl.: Dep., erwähnt in Cölestins III. Delegationsmandat von 1193 November 28 (Reg. 924).

Reg.: IP V S. 373 Nr. *10.

Kommentar

Nachdem ein erstes Delegationsmandat in diesem Streit nicht zur Ausführung kam (vgl. Reg. 922), erging dieses Mandat, das aber auch ergebnislos blieb, weil die Äbtissin dem Bischof Parteilichkeit vorwarf und an den Apostolischen Stuhl appellierte; der Streit wurde schließlich Dompropst Hugo und Domkanoniker Brancaleon von Parma übertragen, vgl. Reg. 924, die den Streit offenbar beilegten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,5 n. 923, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c760f3be-6522-4fd7-a4b0-4766cb3949fa
(Abgerufen am 19.04.2024).