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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Kaiser Michael (III.) von Byzanz übersendet Papst Nikolaus (I.) ein Schreiben durch den Protospathar Michael, schmäht die lateinische Sprache und erwähnt weitere Streitpunkte wie die Entsendung päpstlicher Legaten, das von Byzanz nicht geforderte Urteil über Ignatios, das Festhalten an Photios, fordert schließlich die Auslieferung des Theognost und seiner Anhänger.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 777; n. 823; n. 824; n. 831; n. 857.

Reg.: Dölger, Reg. des oström. Reiches I 56f. n. 464; MMFH 147f. n. 25.

Lit.: Stiernon, Interprétations 694; Lounghis, Ambassades byzantines 189, 321, 236; Hartmann, Synoden 289; Herbers, Nikolaus und Photios 62; Nerlich, Diplomatische Gesandtschaften 200.

Kommentar

Die sachlichen Punkte des nicht erhaltenen Briefes ergeben sich fast ausschließlich aus dem päpstlichen Antwortschreiben n. 777. Inhaltlich wird noch in n. 823 Bezug genommen (dort auch die Aufforderung unter Anathemandrohung zur Verbrennung des Briefes), während n. 857 das Schreiben nur kurz erwähnt. Zum Nachweis der einzelnen Bestandteile, die in der Antwort Nikolaus’ I. (n. 777) genannt werden, vgl. Dölger; zur Diskussion um die lateinische Sprache vgl. Herbers. Der Überbringer des Schreibens gelangte wohl nicht persönlich bis nach Rom, wie sich aus dem Brief des Papstes an ihn (n. 779) ableiten läßt. Zum Amt des Protospathars, das im 9. Jh. fast den Rang des Patricius errreichte, vgl. Lounghis 320-323. Die ungefähre zeitliche Einordnung ergibt sich aus der datierten Antwort des Papstes.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 762, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c6f0bfdf-5e9e-46ad-be7d-ad97bd758d62
(Abgerufen am 19.04.2024).