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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. befiehlt Erzbischof Balduin von Canterbury (Baldewino Cantuariensi archiepiscopo), alles, was durch dessen Vorgänger (Erzbischof Richard) der Kirche von Canterbury entfremdet wurde, rechtmäßig zurückzufordern, gestattet ihm, zu Ehren der Märtyrer Stephan und Thomas (Becket) (in honore beatorum martyrum Stephani et Thome) eine Kirche (in Hackington oder Lambeth) zu errichten, wie dies schon von dem Märtyrer Thomas (Becket) (gloriosus martyr Thomas) selbst zu Ehren des hl. Stephan geplant gewesen sei, gestattet, für sie geeignete Priester zu ordinieren und sie mit Benefizien auszustatten, und setzt fest, daß ein Viertel der den Reliquien des hl. Thomas (Becket) dargebrachten Oblationen für die Mönche, ein Viertel für die Kirchenfabrik, ein weiteres Viertel für die Armen und das letzte Viertel nach Gutdünken des Erzbischofs verwendet werden.

Originaldatierung:
Dat. Verone kal. oct.
Incipit:
Presentium tibi auctoritate mandamus quatenus

Überlieferung/Literatur

Inseriert in Radulf von Diceto, Ymagines Historiarum, ed. Stubbs 2 S. 42-43, Matthäus Parisiensis, Chronica maiora, ed. Luard 2 S. 325 (unvollständig, ohne Datum), Matthäus Parisiensis, Historia Anglorum, ed. Madden 1 S. 437-438 (unvollständig, ohne Datum) und Roger von Wendover, Flores historiarum, ed. Hewlett 1 S. 137-138 (unvollständig, ohne Datum).

Drucke: Stubbs, Epistolae Cantuarienses, S. 544 Nr. 561 (aus Radulf von Diceto); Migne, PL, 202 Sp. 1443 Nr. 60 (unvollständig nach dem Druck bei Mansi, Collectio 22 Sp. 498-499 aus Radulf von Diceto).

Reg.: JL 15673 (J 9846).

Kommentar

Das Ausstellungsjahr 1186 ergibt sich aus dem Bericht Radulfs von Diceto, der das Schreiben zu diesem Jahr einreiht, sowie aus den Ereignissen, die sich in der Folge aus Urbans III. Erlaubnis zum Bau einer Kirche in Hackington oder Lambeth ergaben. Die Erlaubnis der Rekuperation der von Balduins Vorgänger Richard entfremdeten Güter wurde von Urban III. schon 1185 Dezember 19 (Reg. 21) erteilt. Der Bau der Kollegiatkirche wurde auch in Reg. 273 an den Erzbischof vom selben Tag gestattet, die Verteilung der Oblationen wurde in Reg. 274, ebenfalls von 1186 Oktober 1, geregelt. Zur Sache vgl. Stubbs, Epistolae Cantuarienses, S. XL und Southern, Monks S. 19-29, der wahrscheinlich macht, daß von Beginn an Lambeth und nicht Hackington als Ort des Kirchenbaus ins Auge gefaßt war, obgleich in der Erwähnung dieser Urk. bei Matthäus Parisiensis, Historia Anglorum, ed. Madden 3 S. 207 ausdrücklich von Hackington (Akintona) die Rede ist. Vgl. auch das Schreiben des Bischofs Johannes von Exeter an Urban III. von 1186 November-1187 März (Barlow, EEA 12: Exeter 1186-1257 S. 159-160 Nr. 177).

 

Verbesserungen und Zusätze (2014):

Zur Sache vgl. auch Sayers, Peter's Throne and Augustine's Chair S. 260.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 275, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c5a3dec2-5e14-4894-9c8a-0a8db3fa8ed0
(Abgerufen am 20.04.2024).