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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Erzbischof Romanus von Ravenna informiert Papst Johannes (VIII.) schriftlich und durch den Priester Dominicus über die Inzestvergehen in seiner Diözese und erbittet das päpstliche Urteil.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 651.

Reg.: –.

Lit.: Arnold, Johannes 193.

Kommentar

Nur in der angegebenen Erwähnung wird über das Schreiben und den Boten des Erzbischofs berichtet. Vorrausgegangen waren mündliche Informationen Romanus' in Ravenna (n. 613), wie der Nachricht ebenso zu entnehmen ist. Im Hintergrund stand die Beschuldigung des dux Deusdedit durch den Erzbischof, vgl. auch n. 650; auch dieser suchte den Papst in Ravenna auf, wie aus n. 651 hervorgeht. Die Informationen des Boten Dominicus präzisierten die vorherigen schriftlichen Nachrichten dahingehend, daß es in der Diözese Ravenna 32 Inzestfälle gebe. Dominicus überbrachte auch zusammen mit dem Diakon Johannes die Anklageschrift im Namen des Erzbischofs Romanus zur Synode im November, vgl. n. 650, dort ebenfalls zum weiteren Verlauf des Verfahrens. Zu datieren sind die Informationen durch Romanus und dessen Presbyter Dominicus zwischen dem Treffen in Ravenna (n. 613) und der zitierten Erwähnung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 616, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c31fd61d-ad76-4e29-bb5f-8aae448dccb5
(Abgerufen am 23.04.2024).