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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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König Heinrich erneuert, billigt und bestätigt, weil sein Fürst Abt Diethelm und der Konvent des direkt dem Apostolischen Stuhl unterstellten Benediktinerklosters Reichenau in der Diözese Konstanz an ihn herangetreten sind und ihn demütig darum gebeten haben, gemäß dem Wortlaut seiner übrigen Privilegien die inserierte [verunechtete] Urkunde seines Vorgängers Römerkönig Arnulfs [von Kärnten] vom 21. Januar 892, worin dieser nach dem Rücktritt des zum Mainzer Erzbischof gewählten Abtes Hatto dessen Wiederwahl durch den Reichenauer Konvent gestattete, dem Kloster alle von seinen Vorgängern verliehenen Privilegien und Schenkungen, insbesondere hinsichtlich Wahlrecht, Immunität und Schutz, dauerhaft bestätigte, dem Abt die Gerichtsbarkeit über alle Hörigen des Klosters im Unterseegau übertrug sowie dem Kloster alle Einnahmen aus dem dortigen Königsgut schenkte. – Universis sacri Romani imperii fidelibus [...]. Accedentes ad nostre maiestatis presenciam.

Originaldatierung:
dat. Thuregi [...] III. nonas Maii

Überlieferung/Literatur

*Original (Pergament, Siegel verloren, Pergamentstreifen vorhanden) Karlsruhe, GLA, D 160.

Druck: -.

Regest: von Weech, Kaiserurkunden von 1200–1378 (...1886) Nr. 160.

Kommentar

In der unteren Hälfte mittig Monogrammnachzeichnung des Inserts. Die Rekognitionszeile der inserierten Urkunde fehlt. – König Heinrich VII. transsumierte die Urkunde König Arnulfs erneut unter dem 17. Oktober 1312, zusammen mit zwei gefälschten Urkunden Kaiser Karls des Großen vom 6. April 811 und von 813; Böhmer, Heinrich VII., Nr. 507. – Die inserierte Urkunde ist gedruckt als MGH DA 96; Regest: Böhmer/Mühlbacher (21908) Nr. 1868, dort auch Näheres über die Verfälschungen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 429, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c28c301a-5e5b-4f9a-bf1e-0d88a5e32aeb
(Abgerufen am 29.03.2024).