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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 12 - Die Zeit Wenzels (1388-1392)

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Kg. Wenzel an N.N. (Hochgeborner etc.): Der Adressat weiß wohl, daß Hzg. Friedrich von Bayern den Fürsten und kgl. Rat Ebf. Pilgrim [II.] von Salzburg samt seinen Begleitern gelegentlich eines Schiedstages gefangengenommen sowie Hab und Gut getreuer Bürger und Reichsstädte beschlagnahmt hat (in einen freuntlichen tag geuangen vnd darzu vnsern vnd dez Reichs lieben getrewen Burgern vnd Steten ir hab vnd gut vffgehalten vnd genomen hat). Deswegen (vmb solches gefenknzz vnd nom) hat er, der Kg., den Hzg. mehrmals durch Boten und Briefe aufgefordert (vnser Erber botschaft vnd brief oft vnd dik gesant vnd haben an im begert), den Ebf. ohne Zahlung und andere Beschwernisse freizulassen (solches gefenknzz on allerley schaczung vnd beswernsse ledig vnd loz lassen slt). Darauf antwortete der Hzg., daß er den Ebf. genau so (in solcher mazz) freigelassen habe.

Doch das hat sich nicht als wahr erwiesen, und er, der Kg., wurde unterrichtet (so haben wir daz in der warheit niht erfunden, Sunder wir sein vnderweiset), daß der Ebf. nur durch Zahlung und andere Auflagen freikam (mit schaczung vnd andern sachen geswert vnd verstrikt sey). Das erscheint ihm, dem Kg., unbillig (daz vns unbillichen dunket) und will er nicht länger hinnehmen (furbaz mer niht lenger leiden noch vertragen mgen).

Deshalb verlangt er vom Adressaten, wie er bereits geschrieben hat, und ermahnt ihn bei den Eiden und der Treue, durch die er mit Kg. und Reich verbunden ist, und bei der Einung, auf die sich der Kg., der Adressat und andere Reichsfürsten verständigt haben2 (Also begern wir an deiner lieb aber mit ganczen ernst, Vnd manen dich solcher aid vnd trewen, der du vns vnd dem Reich verbunden bist, vnd auch der aynung, alz wir, du, vnd ander frsten dez Reichs berkomen sein), dem Kg. zusammen mit den anderen Reichsfürsten, denen er gesondert schreiben wird, mit seiner Macht gegen den Hzg. beizustehen und zu helfen, damit der Ebf. von ihm freigelassen wird (solchs gefenknsses von im ledig werd).

Originaldatierung:
Geben zu Prag etc.

Überlieferung/Literatur

Ü: B StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 137 (Kopialb., E. 14. Jh.) Bl. 29r-v. - Überschrift: Copia der brief, alz vnser herre der knig den frsten vnd herren anderweit vff die herren von Bairn gemant hat.

Kommentar

Mit Brief vermutlich von 1388 Feb. 22 erteilte Kg. Wenzel dem Bořivoj von Svinaře Weisung, die kgl. Mannschaften, die er ohne Willen und Auftrag des Kg. den Hzgg. von Bayern geliehen habe, sofort zurückzurufen (Ü: StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Amts- und Stand-bücher Nr. 137 Bl. 29v). - Ein ähnliches Schreiben ging 1388 Feb. 22 (Geben etc. an Peters tag kathedra) an den Pfleger zu Rothenberg (Ü: ibid.).

Anmerkungen

  1. 1Datierung aufgrund der Einreihung des Stücks im Kopialb.
  2. 2Vgl. oben Nr. 18 (mit ähnlichen Verweisen auf Heidelberger bzw. Mergentheimer Stallung).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 12 n. 22, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c27254f5-8114-49eb-9c45-3d7b571e55cc
(Abgerufen am 28.03.2024).

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