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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 8 - Die Zeit Karls IV. (1360-1364)

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Ks. Karl bekundet: Der vor ihm erschienene Abt Wilhelm des Benediktinerklosters St. Oyen de Joux (sancti Augendi Jurensis) in der Diözese Lyon hat vorgebracht (proposuit), daß in der Nachbarschaft dieses Kl. sitzende Barone, Edle und Geistliche (barones, nobiles et religiosi) sowie deren Untergebene sich zum großen Schaden und Unrecht für das Kl. große Teile des diesem von römischen Kss. und Kgg. gegebenen Waldes Jura zu ihrem privaten Nutzen angeeignet haben (nisi sint et moliantur suis privatis usibus attrahere et usurpare) und daß Abt und Konvent Mißbrauch und Unrecht dieser Art ohne Hilfe des Gf. Amadeus von Savoyen (Subaudie) nicht verhindern können. Der Abt hat Ks. Karl deshalb um die Gewährung der einzigartigen Gnade gebeten, in den betreffenden Teilen des Waldes den gen. Gf. als Teilhaber annehmen zu dürfen (sibi assumere valeant et associare) mit der Maßgabe, daß er ein Drittel oder die Hälfte der daraus fließenden Erträge gemeinsam mit Abt und Konvent genießen kann. Deshalb gestattet der Ks. diesen kraft ksl. Vollmacht (concedimus et de plenitudine imperialis potestatis indulgemus graciose), den gen. Gf. von Savoyen zur Wiedergewinnung und Bewahrung der Rechte, Güter und Besitzungen des Kl. zum Teilhaber an der Nutzung des Jura anzunehmen, wenn der Ebf. sowie Dekan und Kapitel der Kirche von Lyon, deren geistlicher Gerichtsbarkeit sie unterstehen, dies überprüfen und durch ihre offenen Briefe erklären1, daß eine solche Teilhaberschaft für das Kl. nicht gefährlich und schädlich, sondern nützlich ist, doch vorbehaltlich der Rechte von Ks. und Reich.

Originaldatierung:
Datum Prage [13]60, ind. 13, septimo id. iunii, r. 14, i. 6.
Kanzleivermerke:
Per dominum imperatorem Henricus de Wesalia.

Überlieferung/Literatur

Ü: R HStA Dresden, Kopb. 1314b (Registerfragment), Bl. 25 – Bucheintrag, gleichz.

D: Glafey, Coll., S. 154-156 Nr. 94.

R: RI 8 Nr. 3151.

Anmerkungen

  1. 1Urkundlich nicht zu ermitteln.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 8 n. 26, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c1890ff7-c59e-4e3c-989d-2b86a129983b
(Abgerufen am 19.04.2024).

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