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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Nikolaus (I.) verleiht den Erzbischöfen Gunther von Köln und Thietgaud von Trier das Pallium.

Empfänger:
Erzbischöfe Gunther von Köln und Thietgaud von Trier

Überlieferung/Literatur

Erw.: Ann. Xantenses a. 865 (MG SS rer. G. [12] 22).

Reg.: GP VII 20 n. *20; Wisplinghoff, Rhein. UB II 145 n. 217.

Lit.: Georgi, Erzbischof Gunthar 7.

Kommentar

Nur die Ann. Xantenses berichten im Zusammenhang mit den späteren Auseinandersetzungen von 864 über eine früher erfolgte Pallienverleihung. Die Formulierung (non recordantes se ab eo pallium dignitatis accepisse) könnte suggerieren, daß Nikolaus und keiner seiner Vorgänger das Pallium verlieh (so auch Schieffer in GP, anders dagegen noch von Simson in seiner Edition der Ann. Xantenses 22 Anm. 6), wenn auch eine frühere Auszeichnung der seit 847 und 850 amtierenden Erzbischöfe mit dem erzbischöflichen Ehrenzeichen durch Leo IV. oder Benedikt III. nicht ausgeschlossen werden kann. Zu datieren ist wahrscheinlich vor Beginn des Ehestreites um Lothar II., in den beide Erzbischöfe involviert waren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 477, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bfe5e405-6351-4d9a-80eb-ec1316e31eb1
(Abgerufen am 19.04.2024).