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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. befiehlt Erzbischof (Folmar von Trier) (vrem ertzbusschoff) aufgrund der Klagen der Parochianen von Andernach (parrelüden zu Andernach) (Erzd. Trier), wonach seit den Tagen des Schismas die Gewohnheit eingerissen sei, daß die Kirchen von den Priestern nicht mehr in eigener Person bedient werden, und zudem die Bevölkerung ihres Ortes zugenommen habe, diese Gewohnheit abzustellen und geeignete Priester zu bestellen.

Überlieferung/Literatur

Dep., erwähnt in der Urk. Urbans III. (Reg. 977).

Reg.: GP X S. 146 Nr. *352.

Kommentar

Zur Datierung und zur Sache vgl. den Kommentar zu Reg. 977, womit dieses Dep. sicherlich gleichzeitig ausgestellt wurde.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 976, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bfc68df2-00f4-482b-b481-e63a960f3c1d
(Abgerufen am 24.04.2024).