RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 11 - Die Zeit Wenzels (1376-1387)

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Hzg. Heinrich von Schlesien, Herr zu Brieg, saß anstatt Kg. Wenzels zu Nürnberg zu Gericht (sazzen czuo geriht czuo Nürenberg an stat dez [...] hern Wenczlaws Römischen künges) und bekundet: Vor den Hzg. kamen im Gericht samt Fürsprecher (für vns komen in geriht mit fürsprechen) Gf. Berthold von Henneberg, Hildebrand von Seinsheim, Albrecht Haubt, Konrad Stör und Ott von Gauerstadt, Domherren zu Bamberg, für sich und als Bevollmächtigte (mit vollem vnd ganczen gewalt) des Stiftskapitels zu Bamberg. Mit ihrem Fürsprecher legten sie dar, sie seien gewarnt worden, daß man vor dem Hofgericht etliche Briefe bestätigen lassen wollte, die ihre seit alters von Päpsten, Kss. und Kgg. erhaltenen Freiheiten und Gnaden beeinträchtigen würden (anruorten vnd treffen). Sie baten den Hzg., ein Urteil darüber zu erfragen (baten [...] ze fragen einer vrteil), ob jemand Briefe bestätigen wollte, die ihre Privilegien beeinträchtigten, und ob man ihnen dies nicht nach Billigkeit und Recht durch Boten und Vorladungen (erbergen boten vnd furgeboten) verkünden sollte, damit sie dessen gewahr würden, und ob ihnen dies nicht jemand bestätigen könnte, daß ihnen und ihrem Stift daraus kein Schaden entstehen dürfe. Deshalb fragte Hzg. Heinrich die Ritter, die bei ihm zu Gericht saßen, auf ihren Eid nach ihrer Rechtsauffassung (fragten wir die Ritter vff ir eyde die bey vns an dem rehten sazzen was sie reht dewhte). Nachdem diese sich beraten hatten, ins Gericht vor den Hzg. zurückkehrten waren und dieser sie zu einem Urteil angehalten hatte (die namen darüber ein gespreche vnd berieten sich. Vnd da sie wider fur vns komen in gericht, da manten wir sie der vrteil), sprachen sie einhellig das Urteil auf den Eid (erteilten mit gemeiner volg vnd vrteil vff den eyde), daß Bestätigungen solcher Briefe, die die Privilegien des Stifts beeinträchtigten, ungültig sind (weder krafft noch maht haben) und ihm nicht zum Schaden gereichen sollen, es sei denn, der Vorgang sei ihnen zuvor durch Boten und Vorladung bekannt gemacht.

Originaldatierung:
geben [...] mit vrteil [...] an Montag vor sand kylians tag, 1377.
Kanzleivermerke:
[KV:] Siegfried Steinheimer.

Überlieferung/Literatur

Ü: A StA Bamberg, Bamberger Urk. Nr. 3749 (Perg.). – HGS (mit Rücksiegel) an Perg.-Streifen anhängend.

R: Wohlgemuth S. 239 Nr. 462 (zu 1377 Juli 3). – RB 9 S. 378f. – Looshorn, Bamberg 3 S. 353.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 11 n. 12, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/be5cbaf7-5253-4d4c-9d7d-b9ffe21a48c0
(Abgerufen am 29.03.2024).

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