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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 14 - Die Zeit Wenzels (1397-1400)

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Bürgermeister und Rat zu Worms an Ammeister und Rat der Stadt Straßburg: Sie sind von den Kurfürsten am Rhein, nämlich von den Ebff. von Köln und Trier, dem Hzg. [von Bayern] und dem Stift Mainz heftig angesprochen worden (heffteclichen betediget) wegen des Zolles, den der Kg. bei ihnen am Rhein errichtet hat und woran er sie, wie sein Brief zeigt, mit einem Anteil begnadet hat1. Die Kurfürsten fordern, daß sie den Zoll gänzlich niederlegen und die diesbezüglichen Briefe des Kg. herausgeben, wozu sie, die Wormser, ohne den Kg.2, nicht befugt sind. Die Kurfürsten bringen auch vor, der Kg. habe ihnen schriftlich zugesichert, ohne sie keinen neuen Zoll zu errichten.

Wegen dieser Sache wollen sie nun zusammen mit den Kurfürsten Boten an den Kg. schicken und dann dessen Anweisungen Folge leisten (was er uns dann in den sachen heißet dun des wollen wir gern gefolgig sein). Sollte dieses Vorgehen den Kurfürsten nicht passen, wollen sie ihren kgl. Brief dem Kg. selbst vorlegen. Dieser soll nach seinem Belieben oder nach Billigkeit jemanden hinzuziehen (daz er zü im neme wen er wolle oder die er billich darzü nemen sol). Was diese gemeinsam wegen des Zolles bestimmen, wollen sie dann gerne befolgen (und waz sich die dann miteinander darüber erkennent des wollen wir auch gern gefolgig sin). Wenn auch dies den Kurfürsten nicht genehm sei, so wollen sie gemeinsam mit diesen Freunde zum Kg. schicken und bitten, den Zoll niederzulegen, weil die Kurfürsten ihn nicht gerne dort hätten.

Sollte auch dies den Kurfürsten nicht recht sein, wollen sie ihre Freunde allein zum Kg. schicken und ihn bitten, diesen Zoll aufzuheben, da die Kurfürsten ihn als Affront betrachten und sie deshalb bekriegen wollen.

Einigen der Freunde und Räte der Kurfürsten haben sie bereits gesagt, die Kurfürsten möchten bis zum Abschluß der Bemühungen die Angelegenheit auf sich beruhen lassen (die wile in güter gedült [...] driben und sten).

Sie bitten die Angeschriebenen, dies in ihrem Namen anzubieten und sie auch zu verantworten (vor uns biedet und uns auch heroff verantwürten wollet). Sie sollen mit Boten Bescheid geben.

Originaldatierung:
Dat. [13]97, feria quinta infra octavas penthecostes.

Überlieferung/Literatur

Ü: A AV Straßburg, Abt. IV 42 (Relation avec la ville de Worms. Nr. 20. – Verschlußsiegel. – Außenadr.: Den Ersamen wisen und vorsichtigen luden dem Ammeister und dem Rade der stad zu Straßburg unsern guten besundern frunden.

D: UB Strassburg 6 S. 678f. Nr. 1253.

R: RTA 1 S. 247 Anm. und S. 366. – Reg. Ebff. Köln 10 Nr. 1281.

Anmerkungen

  1. 1Mit Urk. 1396 Dez. 18 errichtete Kg. Wenzel bei Worms einen neuen Rheinzoll, der hälftig der Stadt, hälftig der kgl. Kammer zugute kommen sollte (vgl. UB Worms 2 S. 673f. Nr. 1396). Der Widerstand dagegen formierte sich unverzüglich (vgl. Nr. 42).
  2. 2Die Schiedsrichter, die auf Veranlassung der Parteien zusammenkamen, waren sich dessen bewußt, daß die Abschaffung der Zölle ohne den Kg. einem Rechtsbruch gleichkam. Sie ordneten vorsorglich Maßnahmen für den Fall an, daß Wenzel mit der Reichsacht reagieren würde (Vgl. Nr. 42 [2.]).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 14 n. 35, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bbde3d7b-fd0a-445c-beb3-1e83c1fa7bc1
(Abgerufen am 19.04.2024).

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