Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

Sie sehen den Datensatz 788 von insgesamt 1059.

Papst Nikolaus (I.) verkündet am 2. Februar (quartas Nonas Februarias) dem Episkopat in Italien, der Germania, Neustrien und der Gallia die Exkommunikation Waldradas und übermittelt ihr und den Bischöfen die Sentenz.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 800; Ann. Fuldenses a. 867 (MG SS rer. G. [7] 66).

Reg.: –.

Lit.: Parisot, Lorraine 286; Dümmler, Ostfränk. Reich II 138; Perels, Nikolaus 142; Haller, Nikolaus 64; Airlie, Private Bodies 34.

Kommentar

Nur in dem angegebenen Brief n. 800 (den auch Regino und der Annalista Saxo in ihre Werke integrierten), in dem der Papst die Sentenz wiederholt, weil sie die Bischöfe vielleicht nicht erreicht habe, werden das Faktum sowie das Verkündigungsdatum präzise erwähnt. Wahrscheinlich wurde der Spruch nicht in Lotharingien bekanntgegeben. Ob die oben verzeichnete Erwähnung eines Briefes in den Ann. Fuldenses sich auf diese Verkündigung oder die spätere briefliche Anweisung zur Verbreitung (n. 800) bezieht, ist nicht völlig sicher.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 788, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bbbab0fc-ab3f-49a7-8315-228067efc566
(Abgerufen am 16.04.2024).