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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 11 - Die Zeit Wenzels (1376-1387)

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Kg. Wenzel an Pfgf. Ruprecht d. Ä. bei Rhein, Reichsobertruchseß und Hzg. in Bayern: Der Kg. hatte dem Adressaten wegen des Schutzes für Ober-, Mittel- und Unter-Schefflenz (durch beschirmnuss willen der dreyer Scheuelencze) und andere Dörfer auf der Ebene (vff der eben gelegen) sowie der armen Leute daselbst, die beträchtlich geschädigt (vorterbet) werden, im Namen von Kg. und Reich die Auslösung derselben Dörfer aus dem Stift zu Mainz, dem sie verpfändet sind (dem sie pfandes steen), und deren Rückführung an das Reich aufgetragen (losen sullest vnd czu des Reichs hant widerbrengen), indem er das Auslösungsgeld entsprechend den Briefen, die das Mainzer Stift darüber hat, bezahlt. Für den Fall, daß Bf. Adolf von Speyer und das Kapitel zu Mainz namens des Stifts der Aufforderung des Adressaten (nach dem als du die an yn fordern vnd heyschen wurdest) zur Auslösung der Dörfer nicht Folge leisten (nicht gehorsam sein wolten) und den Adressaten stellvertretend für Kg. und Reich die Dörfer gegen den Betrag, für den sie versetzt worden waren, nicht auslösen lassen (nicht zulosen geben), gebietet der Kg. dem Adressaten (So heyssen Wir dich vnd gebieten auch dir ernstlichen vnd wollen), daß er sich im Namen von Kg. und Reich der Dörfer für das Reich bemächtigt (dich der vnderwinden sullest zu des Reichs hant) und die armen Leute daselbst vor Gewalt und Unrecht beschützt (vor gewalt vnd vnrecht getrewlich schirmen vnd schuczzen). Der Kg. hat deswegen auch dem Pfgf. Friedrich bei Rhein, Hzg. in Bayern, als Reichslandvogt in Schwaben und den Städten in Ober- und Niederschwaben geschrieben, damit sie zur Rückführung jener Dörfer an das Reich dem Adressaten beistehen, wenn er sie dazu anhält, so wie bereits Ks. Karl [IV.] zu Lebzeiten in offenen Briefen zu tun empfohlen und geboten hat1.

Originaldatierung:
Geben zu Heydelberg des Suntages Reminiscere, r. B. 16, r. R. 3.
Kanzleivermerke:
[KV:] Auf Befehl (de mandato) des Herrn Kg.: Propst Nikolaus von Kemberg.

Überlieferung/Literatur

Ü: A GLA Karslruhe, D 396 (Perg.) – Siegel, vormals unter Papierdecke, rückseitig aufgedrückt.

R: Regg. Pfgff. 1 S. 256 Nr. 4278.

Anmerkungen

  1. 1Mit Urk. von 1378 März 18 (HStA München, Oberpfalz Nr. 387 [Transsumpt in undatiertem Perg.-Libell des Bf. Friedrich von Worms für Otte, Pfgf. bei Rhein und Hzg. in Bayern]; RI 8 Nr. 5888). – Mit Urkunde von 1377 Juni 18 hatte Kg. Wenzel die Übertragung der Landvogtei Oberschwaben, die Ks. Karl für die Hzgg. Stephan und Friedrich von Bayern vorgenommen hatte, bestätigt (vgl. Würdinger, Urkunden-Auszüge, Lindau 2 S. 36), mit Urk. von 1379 Feb. 4 / 8 (Vischer, Gesch. Städtebund S. 136 Nr. 125; RB 10 S. 26) hatte er die Landvogtei in Ober- und Niederschwaben dem Hzg. Friedrich verschrieben und mit Urk. von 1379 Feb. 25 (Vischer, Gesch. Städtebund S. 132 f. Nr. 128) dem Hzg. Leopold von Österreich verpfändet.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 11 n. 41, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bb4d1b4c-c062-4cdf-b32c-ea792ae7f7bc
(Abgerufen am 24.04.2024).

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