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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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König Heinrich löst auf Bitten der Bürger von Regensburg den anwesenden Wernher von Straubing aus der Acht; ebenso werde er die unschuldigen Friedrich von Aue und Gumbert an der Haid aus der Acht lösen. Diese sollen nach dem nächsten Michaelstag (29. September) unter dem Schutz seines Geleits, das er ihnen hiermit gewährt, zwecks Lösung der Acht zu ihm kommen. Denn Heinrich hat von seiten der Bürger erfahren, daß einige von ihnen auf Veranlassung Grimolds von Röchlingen geächtet worden waren, obwohl ihnen von Heinrichs Vorgängern gewährt und von ihm bestätigt worden war, daß sie vor kein Gericht außerhalb ihrer Stadt (extra civitatem) gezogen werden dürfen. – Nos Heinricus [...] ad universorum noticiam volumus pervenire.

Originaldatierung:
dat. in Rynvelden, IIIIO idus Maii

Überlieferung/Literatur

Zwei Ausfertigungen von derselben Hand (Pergament, *stark beschädigtes Königssiegel an Pergamentstreifen bzw. leicht beschädigtes Königssiegel an rot-gelber gedrehter Seidenschnur) München, HStA, Rst. Regensburg 174 (früher KS 1218), *mit Rückschrift des späten 14. Jh. absolucion der acht, darein ettlich burger komen waren; Abschrift des 15. Jh. mit anschließender deutscher Übersetzung im Regensburger Roten Buch fol. 66v–67r, ebd., Regensburg Lit. 363.

Drucke: Schwalm, MGH Const. 4, S. 331 Nr. 380; Bastian/Widemann, UB Regensburg 1, S. 135 Nr. 261.

Regesten: de Freyberg, Rerum Boicarum Autographa (1836) S. 175; Böhmer, Heinrich VII., Nr. 235; Wohlgemuth, Urkunden des deutschen Reichshofgerichts (1973) Nr. 112; Rödel, Königs- und Hofgericht 1292–1313 (1992) Nr. 467.

Kommentar

Das Exemplar mit Königssiegel an Seidenschnur ist flüchtiger geschrieben und weist eine größere Zahl von Abkürzungen auf; gleichwohl blieb die Zeilenzahl gleich. – Schon unter dem 31. März 1310 hatte König Heinrich Wernher von Straubing und andere Regensburger Bürger bis zum 26. April 1310 in sein und des Reiches Geleit aufgenommen, damit diese trotz einer möglicherweise über sie verhängten Acht ungefährdet an seinen Hof kommen konnten; oben Nr. 404. Die Baiernherzöge Rudolf und Ludwig hatten den König dann als Burggrafen von Regensburg am 25. April 1310 gebeten, die von Grimold von Röchlingen unrechtmäßig über einige Regensburger Bürger verhängte Acht zu lösen; oben Nr. 415. – Das Gerichtsstandsprivileg der Regensburger hatte König Heinrich zunächst am 5. Juli 1309 bestätigt; diese Bestätigung wiederholte er am 12. Mai 1310 ; oben Nr. 211 bzw. die vorige Nummer.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 436, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bb420708-37e2-4862-a142-17e4ec0b2818
(Abgerufen am 20.04.2024).