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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 11 - Die Zeit Wenzels (1376-1387)

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Kg. Wenzel an Gf. Wilhelm von Berg: Vor den Kg. kam die Äbtissin Elisabeth von Essen und legte ihm dar (Vür vns ist geweset [...] vnd hat vns fürgeleget), daß der Adressat ihre Güter Brisiche (Beisiche?), die vom Reich zu Lehen gehen, und weitere Güter und Leute, Geistliche und Laien mit einer ungewöhnlichen Steuer (stewr), d.h. für jedes Fuder Wein mit einem Gulden, belegt. Da dem Adressaten bekannt ist, daß der Kg. alle widerrufbaren und früher nicht existierenden Zölle und Steuern widerrufen hat, gebietet der Kg. (Gepieten wihr) dem Adressaten, die genannte Steuer nicht mehr zu erheben, wie der Kg. es ihm bereits geschrieben hatte.

Originaldatierung:
Geben zu Oppenhenheim des negsten freitagis vor dem Suntage als man singet Reminiscere, r. B. 16, r. R. 3.

Überlieferung/Literatur

Ü: B StA Münster, Msc. II Nr. 122 (Slg. Kindlinger; Abschrift, 18. Jh.) S. 136f.

Kommentar

Vgl. hier Nr. 34, 35.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 11 n. 38, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bae0cd56-5a19-4c12-bab2-f765070d2c59
(Abgerufen am 19.04.2024).

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