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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) bestätigt die Weihe Bischof Hedenulfs von Laon.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Flodoard von Reims, Hist. III 21 (MG SS XXXVI 273).

Reg.: –.

Lit.: –.

Kommentar

Nur die Hist. Remensis Flodoards berichtet über die Bestätigung der Bischofsweihe. Bereits Anfang 876 hatte Johannes VIII. dem Metropoliten Hinkmar von Reims befohlen, einen Nachfolger des abgesetzten Bischofs Hinkmar von Laon wählen zu lassen, vgl. n. 159. Gewählt wurde Hedenulf. Nach dessen Einsetzung beschäftigte man sich jedoch weiterhin mit der Frage, ob die Absetzung Hinkmars von Laon und die Neubesetzung des Bischofsstuhls rechtmäßig sei, vgl. n. 403 sowie das ebenfalls bei Flodoard, Hist. III 21 (MG SS XXXVI 273) erwähnte diesbezügliche Apologeticum Hinkmars von Reims (Schrörs, Hinkmar 551 n. 440, Mansi, PL CXXVI 271-276). Zur Datierung der Weihe Hedenulfs auf die erste Hälfte des Jahres 877 vgl. Schrörs 424 und 584 Anm. 150; die päpstliche Bestätigung dürfte kurze Zeit später erfolgt sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 264, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ba5167c5-bb9b-4bb4-b887-d16c3c90a877
(Abgerufen am 24.04.2024).