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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 1, Bd. 1 (1289-1328)

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Erzbischof Ger[hard] befiehlt dem Propst des Nonnenklosters vor Fritzlar, den Johannes Heydenrici, Bürger von Einbeck, Mainzer Diöz. der dem Propst Lupold von Nörten drei Hufen, die der Nörtener Kirche gehören, geraubt hat, zu ermahnen, binnen acht Tagen das Geraubte zurückzugeben, widrigenfalls er mit Kirchenstrafen gemäß den Mainzer Konzilstatuten gegen ihn vorgehen soll.

Originaldatierung:
D. Maguntie X. kal. Dec. 1290.

Überlieferung/Literatur

Inser. in die Urkunde des Empfängers vom 16. Dezember (XVII. kal. Jan.), in der er den Auftrag an den Propst des Nonnenklosters in Höckelheim in der Weise weitergibt, daß dieser, wenn die Rückgabe des Geraubten nicht bis zum Epiphaniastag erfolgt ist, in Einbeck öffentlich die Exkommunikation über den Räuber verhängen soll. Or.: Hannover (Kl. Höckelheim). Siegel verletzt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1,1 n. 177, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b8e1e875-638e-43c5-a229-840d84a804a5
(Abgerufen am 18.04.2024).

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