Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

Sie sehen den Datensatz 971 von insgesamt 1551.

Urban III. antwortet Erzbischof (Hubald) von Pisa (Pisano archiepiscopo) auf dessen Anfrage, wie im folgenden Fall zu verfahren sei: ein zwölfjähriges Mädchen sei mit einem Knaben von neun oder zehn Jahren verlobt worden und nach einiger Zeit mehr durch den Willen ihrer Eltern als aus ihrem eigenen in das Elternhaus des Knaben verbracht worden, wie dies der Erzbischof selbst aus dem Munde des Mädchens gehört habe; dort habe sie mehr als ein Jahr verbringen müssen, bis sie wieder in ihr Elternhaus zurückkehren konnte; nun weigere sie sich, zu dem Knaben zurückzukehren und habe zudem erklärt, ihn nicht heiraten zu wollen; der Papst entscheidet, da der Knabe noch nicht das 14. Lebensjahr erreicht und auch kein fleischlicher Kontakt zwischen den beiden bestanden habe, daß das Mädchen die Ehe mit einem anderen Mann eingehen dürfe.

Originaldatierung:
Dat. Verone.
Incipit:
Ex litteris tue fraternitatis accepimus

Überlieferung/Literatur

Drucke: Comp. 1 lib. 4 tit. 2 c. 14 (ed. Friedberg S. 46); Decr. Greg. lib. 4 tit. 2 c. 11 (ed. Friedberg Sp. 676-677).

Reg.: JL 15743 (J 9882); IP III S. 329 Nr. 52.

Kommentar

Zur Überlieferung dieser Dekretale vgl. auch Singer, Beiträge S. 342 und Holtzmann, Kanonistische Ergänzungen zur IP /1/ S. 90-91 Nr. 38 (S. 36-37). – Zur Sache vgl. Dauvillier, Mariage S. 55 und Janin, Medieval Justice S. 34. Die Dekretale ist in der Sammlung Walther Holtzmanns als WH 431 (KI 486) verzeichnet.

 

Verbesserungen und Zusätze (2014):

Zur Sache vgl. Veldtrup, Eherecht S. 79-81 und Witthinrich, Eherecht S. 198.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 968, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b8527362-1160-4ec3-aee6-549241e5db73
(Abgerufen am 19.04.2024).