Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 8 - Die Zeit Karls IV. (1360-1364)

Sie sehen den Datensatz 16 von insgesamt 490.

Der öffentliche Notar Petrus Kellermann (Kelremann) von Aachen in der Diözese Lüttich bekundet: An diesem Tag und Ort (1360, ind. 13, die XXIII. mensis marcii hora sexta vela quasi in civitate Wormatiensi in curia habitacionis [...] Theoderici episcopi Wormaciensis in camera sua) ist in Gegenwart des gen. Bf. [Dietrich von Worms] sowie des ausfertigenden Notars und der unten gen. Zeugen Elisabeth von Katzenelnbogen erschienen und hat ihren Ehemann Eberhard Schenk von Erbach zu ihrem wahren und rechtmäßigen Prokurator, Geschäftsträger und Sonderboten (procuratorem, actorem, negociorum gestorem ac nuncium specialem) wegen aller ihr als Erbin ihrer Eltern1 zugefallener unten gen. Güter, namentlich des vierten Teils von Stadt und Burg Steinheim samt allen Rechten und Zugehörungen sowie der übrigen von ihr ererbten Güter, eingesetzt (constituit, fecit et ordinavit). Sie hat ihn bevollmächtigt, zu klagen, die gen. Güter in Besitz zu nehmen, ihretwegen innerhalb und außerhalb geistlicher und weltlicher Gerichte sowie insbesondere vor Ks. Karl bzw. dessen Kommissar oder Beauftragtem (delegato) gegen jegliche geistliche oder weltliche Person Klage oder Verteidigung zu führen sowie weitere [einzeln aufgeführte] Handlungen vorzunehmen, mit der Maßgabe, alles einzuhalten zu wollen, was von ihm verhandelt und abgeschlossen wird.

Elisabeth hat um die Ausstellung eines oder mehrerer öffentlicher Instrumente durch den ausfertigenden Notar gebeten, denen zu ihrer Beglaubigung das Sg. des Bf. Dietrich von Worms angehängt werden soll, und der Bf. bekundet die Anhängung seines Sg. an das Instrument aufgrund dieser Bitte.

Der gen. öffentliche Notar war bei all diesen Handlungen zugegen und hat sie auf Ersuchen des gen. Bf. in dieser Form niedergeschrieben und mit seinem gewöhnlichen Zeichen versehen.

Originaldatierung:
Acta sunt hec anno domini, indictione, mense, die, hora et loco predictis.
Zeugen:
(presentibus): Konrad von Spiegelberg, Propst von St. Moritz zu Mainz, und Reinbold Beyer [von Boppard], Propst zu Weilburg in der Diözese Trier, die Ritter Friedrich von Montfort und Heinrich Beyer von Boppard sowie die Kanoniker zu Speyer bzw. Aschaffenburg Friedrich von Schönburg und Johann von Montabaur, Magister und Lizentiat im geistlichen Recht, und viele andere besonders darum ersuchte Zeugen.

Überlieferung/Literatur

Ü: A StA Darmstadt, Urkk. Samtarchiv Erbach (Kriegsverlust).

D: Urkundenanhang zur Erbachischen Historie, S. 84 Nr. 32 (Latein). – Ebd. S. 84f. Nr. 32 (Deutsch).

R: Reg. Gff. von Katzenelnbogen 1, S. 369 Nr. 1248.

Kommentar

Vgl. Nrr. 163, 189, 191f., 286.

Textkritik

  1. aD irrtümlich: ut.

Anmerkungen

  1. 1Elisabeth war die Tochter des 1328 verst. Eberhard III. von Katzenelnbogen und der 1354 verst. Agnes von Bickenbach. Nach dem Tode ihres ohne Hinterlassung von Nachkommen verst. Bruders Eberhard IV. ( 1354) war sie Alleinerbin des von Berthold III. ausgehenden Zweigs der jüngeren Katzenelnbogener Linie.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 8 n. 16, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b78898e0-0020-4775-b78b-83c6ee4df96b
(Abgerufen am 29.03.2024).

Bestandsinformationen