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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 12 - Die Zeit Wenzels (1388-1392)

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Kg. Wenzel an seinen Neffen [N.N.]: Er läßt wissen, daß Pfgf. Friedrich bei Rhein, Hzg. in Bayern, mit seinen Helfern und Dienern den Fürsten und kgl. Rat Ebf. Pilgrim [II.] von Salzburg entgegen der zwischen Kurfürsten, Fürsten, Herren und Städten in Heidelberg und Mergentheim beschlossenen Einung gewaltsam und widerrechtlich, ohne Schuld des Ebf. und ohne Klage gegen ihn vor dem Kg. und den Reichsfürsten auf einem Schiedstag gewaltsam und widerrechtlich gefangengenommen hat und willkürlich festhält (mit gewalt vnd wider reht an all schuld vnd vnverclagt vor vns vnd des Reichs frsten vff einem frntlichen tag gefangen hat vnd noch freuenlich geuangen heldet). [Das weitere wie in der vorhergehenden Urk. Nr. 4, jedoch ohne Datum und Ort].

Überlieferung/Literatur

Ü: B StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 137 (Kopialb., E. 14. Jh.) Bl. 13r.

Anmerkungen

  1. 1Datierung in Anlehnung an die gleichlautende Urk. zuvor, hier oben Nr. 4.

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 12 n. 5, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b75c9ef8-8df0-4f10-b395-c361731a4abf
(Abgerufen am 19.04.2024).

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