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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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Friedrich und Leopold, Herzöge von Österreich und der Steiermark, Herren von Krain, der [Windischen] Mark und Pordenones, Grafen von Habsburg und Kyburg sowie Landgrafen des Elsaß beurkunden folgende Vereinbarungen: [1] Ihr Herr König Heinrich sagte ihnen und ihren Brüdern 30 000 Mark Silbers zu, die Mark zu 56 Prager Groschen gerechnet. Dafür versprachen die Herzöge, ihm nach Kräften auf eigene Kosten ohne Arglist beizustehen und zu dienen, wenn er oder eine andere mit königlicher Vollmacht ausgestattete Person aufbreche, um das Königreich Böhmen mit allen zugehörigen Rechten in Besitz zu nehmen. Den Dienst wird Herzog Friedrich oder, sollte er aus triftigen Gründen verhindert sein, einer seiner Brüder nach drei Monate zuvor ergangener Aufforderung leisten. [2] Die Herzöge verpflichten sich außerdem, König Heinrich 20 000 Mark Silbers an folgenden Terminen in Regensburg auszuzahlen: am nächstkünftigen Sonntag Invocavit (8. März 1310) 3 000 Mark, am folgenden Pfingstfest (7. Juni 1310) 3 000 Mark, am folgenden Fest des Heiligen Jakobus (25. Juli 1310) 4 000 Mark und von da ab innerhalb eines Jahres 10 000 Mark. Für diese 20 000 Mark und für die oben zugesagten 30 000 Mark, also insgesamt 50 000 Mark Silbers, hat König Heinrich ihnen und ihren Erben die Markgrafschaft Mähren mit allen Rechten, Erträgen und allem Zubehör verpfändet, bis er oder seine Nachfolger im Reich die Summe ganz zurückgezahlt haben werden, wobei bisherige Erträge nicht auf die Summe angerechnet werden sollen. [3] Darüber hinaus versprechen die Herzöge aufgrund ihrer Treuepflicht, dem König gegen Friedrich, Sohn des Fürsten und thüringischen Landgrafen Albrecht, und Friedrichs Anhänger mit 200 bewaffneten Reitern drei Monate nach schriftlicher Aufforderung durch den König einen ganzen Sommer lang auf eigene Kosten zu unterstützen. Der älteste Bruder nach Herzog Friedrich soll den Dienst selbst leisten, wenn König Heinrich die Heerfahrt persönlich unternimmt. [4] Nach vier Monate zuvor erfolgter Aufforderung werden sie dem König mit hundert Bewaffneten auf Streitrossen und hundert berittenen Armbrustschützen bei seinem Italienzug für sechs Monate in Italien (ultra montes) auf eigene Kosten Heerfolge leisten; dies wird der älteste Bruder nach Herzog Friedrich persönlich tun. Während der Dauer eines der vorgenannten Dienste können aber die Herzöge oder ihre Brüder zu keinem anderen Dienst verpflichtet werden. [5] Friedrich und Leopold versprechen für sich und ihre Brüder, König Heinrich oder seinen Nachfolgern im Reich (in imperio) Mähren zurückzugeben, sobald ihnen oder ihren Erben für die 50 000 Mark gänzlich Genüge getan sein wird. [6] Friedrich und Leopold haben für sich und ihre Brüder beeidet, diese Vereinbarungen ohne Arglist zu erfüllen. Darüber hinaus haben der Adlige Graf Burkhard von Hohenberg, Marschall Dietrich von Pillichsdorf, die Brüder Eberhard, Heinrich und Ulrich von Walsee, Jakob von Frauenfeld, Truchseß Johannes von Diessenhofen und Walther von Kastel geschworen, bei den Herzögen gewissenhaft auf eine Erfüllung der Vereinbarungen hinzuwirken. – Nos Fridericus et Lupoldus [...] notum esse volumus presencium inspectóribus univérsis.

Originaldatierung:
dat. Spire XVO kalend. Octobr.

Überlieferung/Literatur

*Original (Pergament, 2 Herzogssiegel an gedrehten Seidenschnüren) Prag, Státní ústřední archiv, Archiv der Böhmischen Krone (Archiv Česke koruny) Inv. Nr. 59 mit u. a. zeitgenössischer Rückschrift duces Aust. promittunt servicium imperatori Henr. pro acquisicione regni Boem.; gleichzeitige Abschrift von Kanzleihand, Pisa, Archivio Capitolare, Nr. 1313, mit abweichenden Lesarten. – Drucke: Ludewig, Reliquiae Manuscriptorum, S. 532 aus einem heute verlorenen Kopialbuch = Lünig, Cod. Germ. Dipl., Sp. 375–378 Nr. 21; Chlumecky, Codex dipl. Moraviae 6, S. 379f. Nr. 16 aus einer Handschrift der Lobkowitzschen Bibliothek in Raudnitz; Ficker, Überreste (...1854) S. 204f. Nr. 46 = Ficker, Überreste Pisa, S. 68f. Nr. 46 aus der Abschrift in Pisa; Emler, Regesta Bohemiae et Moraviae 2, S. 954f. Nr. 2196 aus einer Handschrift der Lobkowitzschen Bibliothek in Raudnitz; Schwalm, MGH Const. 4, S. 278–280 Nr. 319 aus der Abschrift in Pisa unter Vergleich mit den Drucken bei Ficker, von Ludewig und Emler. – Regesten: Schöttgen, Inventarium, Nr. 19 zu 1309, Teilregest; von Lichnowsky, LB 3, Nr. 36; Böhmer, Acta Imperii Selecta, Nr. 281; Schiess/Meyer, Quellenwerk Eidgenossenschaft 1, 2, Nr. 502; Wiessner, Monumenta historica ducatus Carinthiae 7, Nr. 545.

Kommentar

Die Untergliederung in Abschnitte durch Cursus velox ist mit Ausnahme des Beginns von § 1 bereits durch Jakob Schwalm im MGH-Druck beobachtet worden. – In Unkenntnis des Prager Originals vermutet Ficker a.a.O. angesichts der fehlenden Besiegelung des Pisaner Stückes, die Urkunde sei »unausgefertigt geblieben«; sei sie doch »zu sorgfältig geschrieben, als dass man sie für Concept oder Abschrift ansehen könnte«. – Da König Albrechts I. Speyrer Bestattung schon Ende August 1309 gefeiert wurde (oben Nr. 275), überrascht die gut zweiwöchige Frist bis zur ersten urkundlich faßbaren vertraglichen Einigung zwischen neuem König und bisherigem Herrscherhaus. Neben der schwierigen Lage am luxemburgischen Hof infolge des hochherrschaftlichen Speyrer Auftretens Graf Eberhards I. von Württemberg (unten Nr. 302) könnten damit Kontakte mitverantwortlich sein, die Angehörige des Wiener Patriziats im Zuge ihres Aufstands, den der jüngst aufgestiegene Schützenmeister Berthold gegen Herzog Friedrich den Schönen anführte, unter Mithilfe von Landherren mit Heinrich VII. zu knüpfen suchten, und zwar mit dem Ziel, der Herrschaft Friedrichs des Schönen zu entgehen – als wollten sie für Wiens Bürgerschaft die Rechtsstellung einer königlichen Stadt erreichen; Continuatio Zwetlensis Tertia zu 1308 (in: Pertz, MGH SS 9, 1851) S. 664, auch Annales Zwetlenses zu 1309 (ebd.) S. 680 und Ottokars Österreichische Reimchronik 98172ff. (ed. von Seemüller Bd. 2, 1893) S. 1272, verwertet bei Folker Reichert, Herzogtum Österreich (1985) S. 118f.; zum Scheitern »der patrizischen Politik« mit harten Strafen vor allem für Stadtbürger ebd. S. 118–121. Hofacker, Schwäbische Reichslandvogteien (1980) S. 180–182 rekurriert auf den Bopparder Vertrag vom 25. Oktober 1308 (oben Regest ak). – Daß die öffentliche Ordnung in Niederösterreich durch einen Ulrich [!] von Walsee hergestellt werden mußte, der damals Landeshauptmann der Steiermark war, führt Vancsa, Nieder- und Oberösterreich 2 (1927) S. 92 mit Fn. 1 darauf zurück, daß Österreichs (Hof- und) Landmarschall Dietrich von Pillichsdorf mit den älteren Herzögen in Speyer dabei war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 293, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b7010826-bd86-4510-9bcf-c2bc37d2be84
(Abgerufen am 19.03.2024).