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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Bischof Adventius von Metz (Adventius humilis Metensium sedis episcopus) bittet (humiliter peto) Papst Nikolaus (I.) (gloriosissimo Dominici gregis pastori, domino et beatissimo Nicolao, summo et universali papae) als Antwort auf die päpstlichen Dekrete um Verzeihung, begründet sein Nichterscheinen mit Altersschwäche und fügt ein Bekenntnis bei: 1. Er zählt den ehemaligen, päpstlich abgesetzten Erzbischof Thietgaud (von Trier) nicht mehr unter die Bischöfe. 2. Er erkennt dem ehemaligen Erzkapellan, (dem Erzbischof) Gunther (von Köln), der widerrechtlich sein Amt ausübt, ebensowenig die Bischofswürde zu und meidet mit diesem und dessen Anhängern jegliche Gemeinschaft. 3. Er rechtfertigt sein Verhalten in der Eheangelegenheit König Lothars (II.) auf der Metzer Synode (n. 642) mit Zitaten von Papst Leo (I.) (JK 411) und aus dem 9. Kapitel des Konzils von Antiochia (Turner, Eccl. Occ. Mon. II 257) in bezug auf die Unterordnung der Bischöfe unter die Metropoliten, verweist auf seine Einfalt und seine schlechte Kenntnis der Angelegenheit aufgrund seiner (erst am 7. August 858) erfolgten kanonischen Wahl. 4. Er beteuert, an der Aufhebung des Anathems über Ingiltrud, der Gemahlin des (italischen Grafen) Boso, nicht beteiligt gewesen zu sein. 5. Er bekennt, nicht Komplize der Gebannten oder Verschwörer zu sein, sondern fühlt sich dem Haupt der Kirche verpflichtet. − Adventius betont abschließend, er habe seine Mitbischöfe ebenfalls zur Unterwerfung angehalten, sei jedoch dem gemeinsamen Boten (Betto) durch einen eigenen Gesandten (Theuderich) wegen seines bald erwarteten Lebensendes zuvorgekommen und bittet um päpstliche Milde.

Überlieferung/Literatur

Druck: MG Epist. VI 219-222 n. 8.

Erw.: n. 680; n. 721.

Reg.: Bréquigny, Table I 270; Anal. iur. pont. X 108 n. 65; GP VII 25 n. 35; GP X 33 n. 33.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich II 78; Parisot, Lorraine 254f.; Perels, Nikolaus 94; Haller, Nikolaus 53; Fuhrmann, Propagandaschrift 3, Anm. 4; Oexle, Stadt des hl. Arnulf 352; Staubach, Herrscherbild 196; Hartmann, Synoden 283; Anton, Synoden 110; Heidecker, Kerk, huwelijk en politieke macht 190, 195; Gaillard, Advence 100f.

Kommentar

Die Schrift des Adventius von Metz gehört zu einer Serie weiterer Entschuldigungsschreiben der lotharischen Bischöfe, welche die Ann. Bertiniani a. 864 (Grat 112) allgemein erwähnen. Ähnliche Briefe haben wohl insbesondere Franko von Tongern, sowie Rathold von Straßburg nach Rom geschickt, wie aus den jeweiligen Antworten des Papstes (n. 694 und n. 718) erschlossen werden kann. Der Brief Karls des Kahlen (n. 680) spricht von einem unterschriebenen Schuldbekenntnis des Adventius. Nikolaus antwortete dem Metzer Bischof mit n. 721. Das Schreiben ist in einem unterwürfigen Ton gehalten; vgl. zur Salutatio Lanham, Salutatio 43 und 74; zum genannten Amt Gunthers als Erzkapellan vgl. Fleckenstein, Hofkapelle I 134-142. Das Zitat aus dem Brief Leos I. (JK 411) findet sich auch in pseudoisidor. Überlieferung (Hinschius, Decretales 619), aber die Quelle des Adventius bleibt unsicher. Unterstützt wurde das Schreiben durch einen Brief Karls des Kahlen (vgl. n. 680), es ist mit diesem etwa zeitgleich zu datieren (vgl. dort den Kommentar) und wurde vielleicht doch (trotz der gegenteiligen Schlußbemerkung) durch den im Schreiben Karls genannten königlichen Boten Betto nach Rom übermittelt, vgl. die Bemerkung in n. 680. Der weitere Bote, Theuderich, wird in der päpstlichen Antwort (n. 721) genannt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 679, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b6b449c2-b3e7-4da0-96dc-4a75582d938c
(Abgerufen am 29.03.2024).