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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. urkundet im Rechtsstreit der Städte Lübeck, Rostock und Wismar mit Albrecht von Holtz, dessen Bruder und weiteren Prozessbeteiligten.1

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in einem Brief des Dr. Günther Milwitz an den Rat der Stadt Lübeck vom 25. Mai 14722 im AHL Lübeck (Sign. ASA, Interna, Reichshofrat n. 27031, Bl. 10), rotes S als Verschluss rücks. aufgedrückt.

Kommentar

Siehe n. 215.

Anmerkungen

  1. 1Siehe die Angaben in n. 215.
  2. 2In dem Brief wird erwähnt, dass Milwitz ein Transsumpt des ksl. Schreibens vom Lübecker Rat zugesandt bekam. Milwitz berichtet über die Verhandlung des Rechtsstreites am ksl. Hof, in deren Zusammenhang Albrecht von Holtz für sich, seinen Bruder und weitere Prozessbeteiligte vom Lübecker Rat die Übertragung einer Vikarie oder einer anderen Pfründe als Genugtuung gefordert habe.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 212, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b618cf52-0a29-416d-9a79-a8046fd1e900
(Abgerufen am 28.03.2024).