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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 13 - Die Zeit Wenzels (1393-1396)

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Bořivoj von Svinaře an Ammeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Straßburg: Er läßt sie wissen, daß er, Bf. [Lamprecht] von Bamberg und der kgl. Kanzler [Johann] in Hagenau angekommen sind. Nun sollen auch sie entsprechend der Übereinkunft1 unversäumt kommen. Er wird ihnen Geleitbriefe schicken, damit jeder, der den Tag besucht, ohne jegliche Hinterlist (on alles geverde) an Leib, Leben und Gut sicher ist2.

Er läßt sie ferner wissen, es erscheine ihm unbillig, daß sie den Gefangenen keinen Gerichtstag einräumen wollen (nicht tag wollet geben). Hätte er viele Gefangenen von ihnen, wollte er diesen so viele rechtliche Verhandlungen einräumen, wie sie wünschten. Deshalb sollen sie gerechterweise (pillig und muglich) ihrerseits dies auch tun.

Er erwartet ihre schriftliche Antwort.

[Abs.] Borzeboy von Swinar des roemischen kuenigs hauptman in Beirn lantvogt in Swaben und czu Elsassen etc.

Originaldatierung:
geben czu Hagnaw am mentag czu mittentag nach conversionis Pauli, 1393.

Überlieferung/Literatur

Ü: A AV Straßburg, AA 112 Nr. 31. – Schwarze Reste des aufg. rS;- Außenadr.: Den erwen Weysen dem Ammeyster und den Burgern der Stat zu Strassburg.

D: UB Strassburg 6, S. 399 Nr. 710.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Nr. 3 [1.].; – Nr. 4 [2.-4.].
  2. 2Der Tag wurde mehrfach verlängert und verschoben (vgl. Nr. 4 Anm. 2-3).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 13 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b544f24b-fe4e-41c9-9e06-3e2a197198d7
(Abgerufen am 24.04.2024).

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